Süddeutsche Zeitung

Sechs Vorfälle im Landkreis Freising:Keinerlei Gespür für Grenzen

Ein 20-Jähriger wird wegen Missbrauchs von zwei Mädchen zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt

Von Peter Becker, Landshut

Der mittlerweile 20-jährige Angeklagte hat weder sich selbst noch sein sexuelles Erleben unter Kontrolle. Letzteres offenbarte sich dadurch, dass er zwei junge Mädchen missbraucht und keine Scheu hatte, sich wahllos Frauen anzunähern, die wesentlich älter waren als er. Theo Ziegler, Vorsitzender Richter der Jugendkammer am Landshuter Landgericht, erkannte deshalb hohen Erziehungsbedarf bei dem Angeklagten. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes, Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung muss der Beschuldigte eine Jugendstrafe von fünf Jahren verbüßen. Ziegler riet ihm, die Zeit zu nutzen, um eine Therapie mitzumachen, "damit er wieder in die Spur kommt", wie der Richter bei der Urteilsverkündung sagte.

Die angeklagten sechs Vorfälle hatten sich im vergangenen und Anfang dieses Jahres ereignet. Geschädigte sind zwei neunjährige Mädchen, die heute aufgrund der Vorfälle unter seelischen Belastungen leiden. Einen Missbrauch hatte der Angeklagte zugegeben, zu einem weiteren Fall, der die Schwester seiner Verlobten betraf, schwieg er sich aus. Vorsitzender Richter Ziegler sagte bei der Urteilsverkündung, die Jugendkammer sei sich durchaus einer gewissen Gefahr der Vorverurteilung bewusst gewesen - nämlich, dass er, wenn er das eine Mädchen missbraucht habe, auch dem anderen ein Leid angetan haben müsse.

Die kleine Schwester der Verlobten des Angeklagten hatte nämlich erst dann über übergriffige Handlungen an ihr gesprochen, als der Missbrauch ihrer Freundin bei einer Geburtstagsfeier bekannt geworden war. "Ein klassischer Auslöser", sagte Ziegler. Die Jugendkammer hielt die Aussage der kleinen Zeugin für glaubhaft, sie sei sehr detailliert gewesen, sagte Ziegler. Das Mädchen habe die Zimmer genau beschrieben und insgesamt eine "konstante Erzählung" abgeliefert. Belastungseifer habe das Mädchen bei seiner Vernehmung nicht gezeigt, betonte Ziegler. "Vielmehr hat sie kein Hehl daraus gemacht, dass sie den Angeklagten mochte." Erst später habe sich ihr Verhalten ihm gegenüber geändert, indem sie mit ihm nicht mehr allein sein wollte. Anzeichen einer Auto- oder Fremdsuggestion konnte Ziegler nicht erkennen. Ebenso wenig wie die einer "Übertragung". Diese hätte etwa dann vorgelegen, wenn das Mädchen Vorfälle erfunden hätte, um ihrer Freundin den Rang der Aufmerksamkeit durch die Erwachsenen wieder abzulaufen.

Zugunsten des Angeklagten wertete die Jugendkammer das Geständnis des Beschuldigten und seine Entschuldigung nach den Plädoyers, von denen die Öffentlichkeit ausgeschlossen war. Zu seinen Lasten ging, dass seine Opfer Kinder waren, und die Intensität, mit der er vorgegangen war. Der Angeklagte habe kein Gespür für die Grenzen, innerhalb derer er mit einem Kind umgehen darf. Ebenso wenig Frauen verschiedenen Alters gegenüber, denen er sich unvermittelt annäherte. Er habe kein Gespür dafür gehabt, dass es diesen unangenehm war", sagte Ziegler. "Er lebt aus einem Lustgefühl heraus."

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Quelle:
SZ vom 09.08.2019
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