Schutzverordnung für Freising:Wo sind all die Bäume hin?

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Viel Beton: Auch bei Neubauprojekten in Weihenstephan bleibt für Grün mitunter kein Platz mehr. (Foto: Marco Einfeldt)

Freising bekommt eine Baumschutzverordnung. Doch schon jetzt steht fest, dass das Baurecht höheren Stellenwert hat. Nach Baumfällungen soll es nun aber jeweils Nachpflanzungen geben.

Von Petra Schnirch, Freising

Auch Freising soll eine Baumschutzverordnung erhalten - in fast allen größeren Kommunen in Bayern gibt es ein solches Regelwerk bereits. Am Mittwoch sprach sich der Planungsausschuss mit neun zu vier Stimmen grundsätzlich für einen entsprechenden Antrag von Grünen-Stadträtin Charlotte Reitsam vom Juni 2016 aus. Eines aber stellte Landschaftsplanerin Elisabeth Fisel klar: "Baurecht geht vor Baumschutz", Bauvorhaben sollen durch die Satzung nicht verhindert werden. Es soll allerdings nach Fällungen, möglichst auf dem gleichen Grundstück, Ersatzpflanzungen geben.

Die Stadtverwaltung hatte in Zusammenarbeit mit dem Freisinger Büro Fisel und König gründliche Vorarbeit geleistet. Sie befragte 16 Gemeinden nach deren Erfahrungen, außerdem Naturschützer, Behörden und sogar den Haus- und Grundbesitzerverein. Die Mehrheit der Gesprächspartner gab dabei an, dass eine Baumschutzverordnung eine Nachverdichtung, wie sie in Freising vorgesehen ist, nicht blockieren dürfe. Andererseits sahen sie die Notwendigkeit, dass Investoren ihre Planungen frühzeitig abstimmen und die Stadt stärker lenkend eingreift. "Dadurch soll die hohe Lebens- und Wohnqualität in Freising erhalten werden", heißt es in Fisels Bericht.

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Dass dies bisher nicht immer funktioniert hat, zeigte sie anhand einiger Beispiele. War ein Areal zwischen Rotkreuz- und Wendelsteinstraße Mitte 2016 noch schön grün, stand dort wenige Monate später kein Baum mehr. "Die Bauherren haben Tabula rasa gemacht." Ein ähnliches Bild brachte die Landschaftsplanerin von der Frühlingsstraße mit. Auch Jahre später gebe es dort keine nennenswerte Außenbegrünung.

Das Areal zwischen Rotkreuz- und Wendelsteinstraße war Mitte 2016 noch schön grün, etwas später stand dort kein Baum mehr

Die Stadt habe in solchen Fällen bisher keinerlei Einflussmöglichkeiten. Selbst auf dem grünen Campus in Weihenstephan gebe es Negativbeispiele. In Kommunen, die seit Längerem eine Verordnung besitzen, habe sich dies positiv auf den Baumbestand ausgewirkt, schilderte Fisel. Für wichtig hält sie von Seiten der Stadt eine Bürgerberatung, ein Mitwirken bei Bauanträgen und die Kontrolle von Ersatzpflanzungen. Dafür dürfte eine dreiviertel bis ganze Stelle erforderlich sein.

Manfred Drobny (Grüne) sagte in der Ausschusssitzung, die Stadt sollte mit einer solchen Satzung ein Zeichen setzen, damit die Leute "mit sanftem Druck und Hilfestellung" etwas sorgsamer mit ihrem Grün umgehen. Er sprach angesichts der Vorschläge aus der Verwaltung von einem "guten Kompromiss". Karl-Heinz Freitag (Freie Wähler) verwies auf die Bedeutung der Grünzüge für die Mikroklima in der Stadt, dafür müssten die Freisinger sensibilisiert werden. Franz Bernack stimmte ihm zu, warnte aber, dass kein "Bürokratiemonster" geschaffen werden dürfe.

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Probleme damit, dass den Bürgern wieder eine Verordnung "aufs Auge gedrückt werden soll", äußerte dagegen Anton Frankl (Freisinger Mitte). Jeder sollte über seine Bäume selbst bestimmen dürfen, fand er. Auch Norbert Gmeiner (SPD) lehnt die Satzung vehement ab. Bisher habe noch jede Verordnung zu Kostensteigerungen bei Bauvorhaben geführt. Er hielt das Instrument ebenso wie Rudi Schwaiger (CSU) für nicht notwendig. Der bezweifelte, dass der Druck in Freising schon so groß sei, um ein solches Zwangsmittel einzuführen. Guido Hoyer (Linke) widersprach: Er habe schon mehrmals erlebt, dass bei Bauprojekten im Stadtgebiet "kein Baum stehen bleibt". Er lobte den "unglaublich pragmatischen Entwurf".

Die Verwaltung wird nun die Details ausarbeiten. In einem ersten Entwurf heißt es, dass Laubbäume ab einem Stammumfang von 80 Zentimeter geschützt werden könnten. Um Bauvorhaben nicht zu verzögern, soll ein Fällantrag als genehmigt gelten, wenn innerhalb von vier Wochen keine gegenteilige Nachricht der Stadt vorliege, erläuterte Elisabeth Fisel. Für die Sanierung alter Bäume gibt es womöglich Zuschüsse.

© SZ vom 19.04.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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