Schulterzucken in Eching:Bauherr mit Sonderwunsch

Eine gravierende Sinnfrage stellt sich im Bauausschuss des Echinger Gemeinderats regelmäßig, wenn ein frisch erlassener Bebauungsplan noch vor der ersten Erdbewegung dort schon mit Änderungswünschen konfrontiert wird: Wozu ein Leitplan, wenn man ihn beim ersten Sonderwunsch gleich wieder aufweicht? Eine gewünschte Korrektur am Bebauungsplan am Mühlenweg in Dietersheim hat nun eine andere Sinnfrage aufgeworfen: Was soll die Änderung?

In dem Gebiet, das noch nicht einmal komplett erschlossen ist, wird an den Rändern bereits gebaut, wo funktionstüchtige Straßen schon zu den Baustellen führen. Ein Bauherr hat nun beantragt, sein Satteldach mit versetztem First und folglich verschiedenen Dachneigungen auf beiden Seiten zu errichten anstatt des regelkonformen mittigen Firstes mit Normneigung. Die Abweichung sei "relativ unauffällig", urteilte das Gemeindebauamt und empfahl Billigung.

So unauffällig, dass sich den meisten im Gremium gar nicht erschloss, was die Ausnahme überhaupt sollte. "Wenn ein riesiger Vorteil erkennbar wäre, hätte ich weniger Probleme mit einer Ausnahmegenehmigung", sagte Georg Bartl. Mit Schulterzucken genehmigte der Ausschuss die Ausnahme einstimmig.

© SZ vom 04.12.2020 / kbh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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