Schlecht kopierte Zwanziger:Mit Blüten zum Einkaufen

Geschäftsmann mit Geldscheinen

Mit falschen Zwanzig-Euro-Scheinen hat ein Mann im vergangenen Jahr bei einem Freisinger Schnellimbiss am Bahnhof bezahlt.

(Foto: Tobias Ott/YourPhoto Today)

Amtsgericht verurteilt 53-Jährigen zu einer Haftstrafe auf Bewährung, weil er Falschgeld in Umlauf gebracht hatte

Von Gerhard Wilhelm, Erding/Freising

"Dass die falsch sind, hat man schon gesehen, auch wenn ich kein Experte bin." Dass der 53-jährige Angeklagte trotzdem fünf falsche 20-Euro-Scheine in Umlauf bringen konnte, sah der in dem Fall wegen Geldfälschung ermittelnde Kriminalbeamte im Umstand begründet, dass nicht jeder Kassierer Zeit habe, Geldscheine - zumal, wenn es nur Zwanziger sind - auf ihre Echtheit hin zu überprüfen. Doch dem aufmerksamen Personal einer Schnellimbiss-Kette am Freisinger Bahnhof war dies aufgefallen und der Mann wurde nach kurzer Observierung festgenommen. Am Amtsgericht Erding wurde er jetzt wegen der "Inverkehrbringung von Falschgeld" und Betrugs in mehreren Fällen zu zwanzig Monaten Haft verurteilt - das Urteil ist zur Bewährung ausgesetzt.

Die Spurensicherung wies dem Angeklagten anhand von Fingerabdrücken auf den falschen Geldscheinen die Bezahlung mit fünf Falsifikaten nach. Fünf weitere fand man bei seiner Verhaftung in seinem Geldbeutel. Insgesamt sind aber nach Aussage des ermittelnden Beamten 32 falsche 20-Euro-Noten im Zeitraum zwischen dem 20. August und 14. September 2018 aufgetaucht. Dass der letzte Schein erst nach der Verhaftung des 53-Jährigen am 3. September entdeckt wurde, liegt dem Kripobeamten zufolge daran, dass der betroffene Wirt in der Zwischenzeit in Urlaub war und erst danach seine Einnahmen zur Bank brachte.

Woher der Angeklagte das Falschgeld hatte, konnte nicht festgestellt werden. Der 53-Jährige gab zwar zu, dass er das Falschgeld in Umlauf gebracht hatte, sagte aber nicht, woher er die falschen Zwanziger hatte. Er selber war erst ein paar Wochen zuvor aus Italien gekommen, um in Deutschland eine Arbeit zu finden. Nach der Auswertung seines Handys hatte der Angeklagte in seiner Zeit in Deutschland regen Kontakt via Whatsapp sowie mittels Sprachnachrichten mit vor allem drei Personen in seiner Heimat. Verdächtig erschienen den Ermittlern dabei Chats, in denen es darum ging, dass der Angeklagte darum bat, dass man ihm "weitere T-Shirts" schicken solle und dass "die Geschäfte nicht so gut laufen". Die Kriminalpolizei vermutet, dass mit T-Shirts die gefälschten 20-Euro-Scheine gemeint sind. Denen fehlte nach Auskunft des Ermittlers unter anderem der Silberstreifen und das Hologramm wie auf den echten Noten war ebenfalls nicht vorhanden.

Bei seiner Vernehmung nach seiner Verhaftung hatte der 53-Jährige sich noch heraus reden wollen. Er habe die fünf "Blüten", die man in seiner Geldbörse fand, nur zufällig erhalten, bei Einkäufen als Wechselgeld. Doch das nahmen ihm sowohl die Polizei als auch die Staatsanwaltschaft nicht ab.

Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Björn Schindler blieb zwei Monate unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Da der Angeklagte keine Vorstrafen in Deutschland hat und sich geständig zeigte, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Alleine die sechs Monate in Untersuchungshaft seien für den Angeklagten eine "ausreichende Warnung", sagte Richter Schindler.

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