Rechtliche Änderung:Familien von Asylbewerbern dürfen wohl doch in Flüchtlingsheime

Den Familiennachzug bei anerkannten Asylbewerbern habe bisher offenbar keiner auf dem Schirm gehabt, sagt Oberbürgermeister Tobias Eschenbacher.

Von Petra Schnirch, Freising

Den Familiennachzug bei anerkannten Asylbewerbern habe bisher offenbar keiner auf dem Schirm gehabt, sagt Oberbürgermeister Tobias Eschenbacher. Das führte in den vergangenen Wochen in Freising zu der absurden Situation, dass sich außer dem Helferkreis Steinkaserne keiner für Frau und Kind eines Syrers zuständig fühlte, die Anfang Juni legal am Flughafen angekommen waren. Der Mann lebte noch in der Gemeinschaftsunterkunft im ehemaligen Stabsgebäude der Steinkaserne, seine Angehörigen waren praktisch obdachlos. Nun aber kommt offenkundig Bewegung in das Thema. Es zeichnet sich ab, dass nachgezogene Familienmitglieder doch vorübergehend in Asylbewerber-Wohnheime einziehen können.

Im Fall der syrischen Familie, die vor wenigen Tagen eine Bleibe in Stuttgart gefunden hat, gab es ein wochenlanges Pingpong-Spiel der Behörden. Das Landratsamt teilte mit, dass es aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei, Frau und Tochter ebenfalls im Stabsgebäude unterzubringen. Die Stadt wiederum, die sich eigentlich um obdachlose Bürger kümmern muss, berief sich darauf, dass sie hier nicht zuständig sei, da es sich bei einem Familiennachzug nicht um eine "plötzliche, unerwartete Wohnungslosigkeit" handele. Während OB und Landrat auf eine Antwort der übergeordneten Behörden warteten, brachte der Helferkreis Frau und Tochter in wechselnden Quartieren privat unter.

OB Eschenbacher wandte sich an die Regierung

In dieser Woche nun wurde die Angelegenheit noch verzwickter: Am Dienstag teilte die Regierung von Oberbayern Katharina Capric vom Helferkreis mit, dass sehr wohl die Stadt für die Unterbringung zuständig sei, da es sich um obdachlose Ausländer handele. "Ich bin aus allen Wolken gefallen", kommentiert dies Eschenbacher und wandte sich seinerseits an die Regierung. Er bekam am Mittwoch eine ganz andere Antwort aus dem gleichen Haus: Eine Rechtsänderung ist demnach in Arbeit. Künftig soll es möglich sein, nachgezogene Familienmitglieder als "Fehlbeleger" in Asylbewerberunterkünften unterzubringen, bis sie eine Wohnung gefunden haben. Im Übrigen ist das auch bisher machbar: "Grundsätzlich liegt die Belegung im Einzelfall im Ermessen der jeweiligen Unterbringungsbehörde", also des Landratsamts, teilte die Regierung der SZ mit.

Alles andere als eine Öffnung der Heime wäre aus Sicht des OB kaum umzusetzen. In München kommen die Familien nach Auskunft der Landeshauptstadt zwar in Notunterkünften unter. In Freising seien die aber so gut wie voll, sagt Eschenbacher, während die für Asylbewerber eingerichteten Quartiere nicht ganz belegt seien. Die Stadt wolle aber neue Notunterkünfte schaffen. Außerdem ist in der Diskussion, weitere Sozialwohnungen zu bauen. Mit aktuell 800 "sind wir relativ gut aufgestellt", sagt der OB. Dennoch betragen die Wartezeiten bis zu sieben Jahre - das gilt auch für Asylbewerber.

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