Reaktionen auf Gerichtsurteil:Werbung auf Sparflamme

Die großen Einkaufsmärkte dürfen sich an Sonntagsöffnungen nicht beteiligen - den Echingern tut das finanziell sehr weh

Von Klaus Bachhuber, Eching

Hier das überregional agierende Gewerbegebiet Eching-Ost mit seinen großen Einkaufsmärkten und dem Flaggschiff Ikea, dort der einst dörfliche Echinger Ortskern mit kleinen Läden und Einzelhändlern: Dies war eine nicht immer unproblematische Nachbarschaft, doch beide Seiten haben daraus zuletzt über gemeinsame Veranstaltungen einen Vorteil gezogen. Die Werbegemeinschaft "Echinger Fachbetriebe" (EFB) im Ort veranstaltete Messen und Märkte an vier Sonntagen im Jahr, an diesen öffneten auch die Einkaufsmärkte in Eching-Ost, das aber ist nicht mehr möglich.

Mit einem höchstrichterlichen Urteil sind diese Kooperationen nun untersagt worden. Die Gerichte bewerteten nicht den ortsspezifischen Hintergrund und den Nutzen dieser Symbiose, sondern sahen darin modellhaft eine Auseinandersetzung um die allgemeinen Regeln zur Sonntagsöffnung. "Eine sehr enttäuschende Entscheidung" nannte Echings Bürgermeister Josef Riemensberger (CSU) das letztinstanzliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das eine Revision der Gemeinde gegen das diesbezügliche Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts nicht zugelassen hatte.

Damit steht am publikumswirksamen Modellfall Ikea nun das Grundsatzurteil, dass Sonntagsöffnungen im Einzelhandel nur dann rechtskonform sind, wenn ein zugkräftiger Markt in der Ortschaft im Mittelpunkt steht und nicht die Öffnung der Läden. Zudem dürften sich lediglich Geschäfte "im räumlichen Umfeld des Marktes" beteiligen. "Es ist schade, weil bei uns die Situation ein bisschen anders war", zeigte sich Wolfram Ebenhöh enttäuscht, er ist im Vorstand der EFB der Organisator der Märkte.

Alleine schon von der Historie und der Organisation her sei klar, dass in Eching die Märkte im Mittelpunkt stünden. Die EFB hatte die Veranstaltungen schon lange etabliert, bevor sie das Gewerbegebiet mit ins Boot holte. Und bei der jährlichen Organisation habe klar die EFB die Bedingungen vorgegeben, betont Ebenhöh, "wir haben nicht denen die Wünsche erfüllt". Wegen dieses ortsspezifischen Hintergrundes fände es Bürgermeister Riemensberger angebracht, die Genehmigung der verkaufsoffenen Sonntage in die Hand der Kommunen zu legen und nicht pauschal alles über einen Kamm zu scheren. Der Gemeinderat hatte die Echinger Regelung stets einstimmig mitgetragen.

Die EFB hat noch nicht abschließend geklärt, wie es nun weitergehen wird. Ebenhöh geht davon aus, dass alle vier Veranstaltungen weiter angeboten werden: Frühjahrsschau, Marktsonntag, Kartoffelfest und Viktualienmarkt. Durch den Wegfall der Betriebe im Gewerbegebiet Eching-Ost, die sich in der internen Organisationen vor allem in der Werbung engagiert hatten, müsse man hier eben auf Sparflamme schalten. "Alles wird ein bisserl gebremster", erwartet Ebenhöh.

Vor allem aber hatte die Kooperation zusätzliche Besucher in den Ort gezogen. Während die "Allianz für den freien Sonntag" aus Kirchen und Gewerkschaften, die gegen die Sonntagsregelung geklagt hatte, diese Querverbindung als reines Alibi abqualifiziert hatte, spricht Ebenhöh von enormen Synergieeffekten. Die Frühjahrsausstellung vor allem, eine regionale Messe, müsse 2016 weit stärker beworben werden als zuletzt, um wieder auf attraktive Besucherzahlen zu kommen - auch ohne die Besucher, die nach einem Sonntagsbummel im Gewerbegebiet vorbeigeschaut hätten. Weiter überlegt die EFB, Markt oder Viktualienmarkt auf einen Samstag zu verlegen; Frühjahrsschau und Kartoffelfest sind ohnehin zweitägig.

Verstehen kann Wolfram Ebenhöh, mit seinem Fachgeschäft für Lederbekleidung auf diversen Märkten vertreten, das Urteil nicht. "Das ist doch verlogen", klagt er, "dann dürfte es konsequenterweise die Märkte gar nicht mehr geben, weil die Marktfieranten auch Sonntagsarbeit betreiben."

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