Rathaus NeufahrnPublikumsverkehr erlaubt

Wegen der gesunkenen Corona-Inzidenzzahlen im Landkreis Freising ist das Rathaus der Gemeinde Neufahrn wieder für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet. Weiterhin ist jedoch eine Terminvereinbarung vorab bei der jeweiligen Fachabteilung notwendig. Das Einwohnermeldeamt steht für Terminvergaben zur Verfügung (0 81 65/9 75 11 53). Über die Ansprechpartner für alle übrigen Anliegen kann man sich auf der unter www.neufahrn.de unter Rathaus & Verwaltung informieren.

© SZ vom 29.05.2021 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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