Pullinger Weiher:Aus für die Stehpaddler

Stehpaddler auf dem Brombachsee

Geht es nach dem Erholungsflächenverein, soll es solch malerische Bilder am Pullinger Weiher nicht mehr geben.

(Foto: Daniel Karmann/dpa)

Erholungsflächenverein verbietet die Trendsportart an einigen Badeseen, weil er um die Sicherheit von Schwimmern fürchtet. Ein Board-Verleiher vermutet dagegen einen Kreuzzug der Stadt Freising gegen sich

Von Angelina Knauer, Freising

Stand-up-Paddeln (SUP) ist eine beliebte und vielseitige Sportart. Ob beim Yoga auf dem Wasser oder dem Functional Paddling - zu jeder Zeit gilt es das Gleichgewicht auf dem Board zu halten. Während des spaßigen Balanceaktes trainiert der Sportler sowohl die Schulter-, Rücken- und Rumpfmuskulatur, als auch die Tiefenmuskulatur. In Deutschland dienten bisher die vielzähligen Seen und Weiher als Austragungsorte für das SUP.

Zum Entsetzen der betroffenen Paddel-Boardverleiher wurden über einige Gewässer jedoch Stehpaddel-Verbote verhängt, da die Paddel für andere Badegäste zur Gefahr werden könnten. Im Landkreis Freising trifft das unter anderem auf die Seen an der Stoibermühle, den Echinger See und den Pullinger Weiher zu. An Letzterem führte Armin Ammer, Leiter der Paddelstation Neufahrn, noch vergangenes Jahr einen Stand, an dem er Paddel-Boards verlieh.

Ammer, der eigentlich ein telefonisches Abkommen mit der Stadt über die Vermietung seiner Boards am Pullinger Weiher ausgehandelt hatte, versteht seither die Welt nicht mehr und sieht das Verbot als einen persönlichen Angriff, denn die Stadt habe ihm doppelt und dreifach zugesetzt. So habe er dieses Jahr in den Sommerferien Kurse im Rahmen des Freisinger Ferienprogrammes durchführen wollen, doch das sei von der Stadt kurzfristig im Juni abgelehnt worden. Außerdem durfte er dieses Jahr seine Paddel-Boards nicht wie gewohnt direkt am Pullinger Weiher verleihen. Diese Einschränkungen haben laut Armin Ammers Angaben zur Folge, dass der 42-Jährige heuer hohe Umsatzeinbußen in Kauf nehmen muss.

Die städtische Anordnung zum Verleihrecht bezieht sich jedoch auf die seit 2015 geltende Satzung für das Erholungsgebiet Pullinger Seen. Sie besagt, dass es untersagt ist, innerhalb des Erholungsgebietes gewerbliche Leistungen anzubieten. Sollte diesem Verbot nicht entsprochen werden, so besteht eine Ordnungswidrigkeit, die in Form eines Bußgeldes geahndet werden könnte. Ammer musste aufgrund dessen auf ein nahegelegenes Autohausgelände ausweichen, um seine Boards weiter vermieten zu können.

Das jetzt erlassene Paddel-Verbot am Pullinger Weiher sieht er als erneuten Seitenhieb seitens der Stadt Freising, um ihm sein Geschäft zu vermiesen. Denn im Gegensatz zu ihm dürfe der Segel-Surf-Club an den Neufahrner Mühlseen weiterhin SUP-Kurse geben, was ebenfalls gewerblichen Leistungen gleichkomme.

"Wir haben nichts damit zutun", entgegnet dagegen Robert Zellner, Leiter der Abteilung Soziale Angelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Freisinger Rathaus. Der Pullinger Weiher wie auch die Neufahrner Mühlseen gehören dem Münchner Erholungsflächenverein, dieser sei somit für die Verbote und Gebote der Naherholungsgebietes zuständig.

Außerdem sei die Stadt Armin Ammer entgegengekommen und habe ihm angeboten, stattdessen seinem Geschäft am Vöttinger Weiher nachzugehen. Ammer lehnt dies jedoch ab: "Der Vöttinger Weiher ist eine größere Pfütze. Da mache ich keine Kurse!"Durch den beengten Raum könne es hier tatsächlich zur Badegästegefährdung kommen, fügt er hinzu. Anfang September trifft sich der Paddelboard-Verleiher mit Oberbürgermeister Tobias Eschenbacher zu einem Gespräch und hofft, dann eine Lösung für sein Dilemma zu finden.

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