Süddeutsche Zeitung

Prozess:Unnötig Notruf gewählt und Polizisten beleidigt

Freisinger muss 600 Euro als Geldstrafe zahlen

Von Alexander Kappen, Freising

Wenn man spät abends gleich mehrfach die Notrufnummer 110 wählt, um die Polizei um Hilfe zu bitten, sollte man schon einen guten Grund haben. Der Grund, den ein 28-jähriger Freisinger im September vergangenen Jahres für sein wiederholtes Anrufen der Notrufzentrale hatte, das weiß er mittlerweile selbst, zählt allerdings eher nicht zu diesen guten Gründen. Der junge Mann, zu diesem Zeitpunkt wohl nicht unerheblich alkoholisiert, wählte die 110, weil der Schlüssel seines Fahrradschlosses in Selbigem abgebrochen war und er deshalb aus der Freisinger Innenstadt nicht nach Hause radeln konnte.

Nach ein paar vergeblichen Anrufen tischte der 28-Jährige, der sich am Mittwoch am Freisinger Amtsgericht verantworten musste, dem Leiter der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums in Ingolstadt eine erfundene Geschichte auf: Er könne seine hochschwangere Freundin nicht zur Entbindung ins Krankenhaus fahren, weil er wegen des abgebrochenen Schlüssels nicht zu ihr heim radeln könne, sagte er. Als er immer ungeduldiger und lauter wurde und der Beamte ankündigte, jetzt aufzulegen, bezeichnete der Angeklagte den Polizisten als "Arschloch". Amtsrichterin Karin Mey verurteilte den 28-Jährigen deshalb wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 600 Euro.

Zu der Verhandlung war es gekommen, weil der Angeklagte, der ohne Verteidiger zum Prozess erschien, gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte. Aber nicht, weil er die Vorwürfe bestritt. Vielmehr wollte er die Strafbefehlshöhe von 900 Euro reduzieren, da er derzeit Arbeitslosengeld II beziehe und "knapp bei Kasse bin". Was die Vorwürfe anbelange, "bin ich mir jeder Schuld bewusst", sagte er in der Verhandlung.

Er habe an dem Abend gleich drei Dummheiten begangen. Erstens die, dass er betrunken Fahrrad habe fahren wollen. Dann die, dass er den Notruf statt direkt die Freisinger Polizei angerufen habe. Und dass er die Lüge mit der schwangeren Freundin erfunden habe. Den Polizisten zu beleidigen, war darüber hinaus wohl auch keine gute Idee. Die Sache mit der Freundin sei "total irrsinnig" gewesen, so der Angeklagte: "Ich habe mir, weil ich so betrunken war, einfach Dinge ausgedacht, um die Polizei dazu zu bewegen, wegen meines Fahrradschlosses vorbeizukommen." Die gesamte Aktion sei "von vorne bis hinten doof" gewesen. Gleich am nächsten Tag entschuldigte er sich übrigens telefonisch bei dem beleidigten Polizisten, der seinen Strafantrag jedoch nicht zurückzog.

Ein abgebrochener Fahrradschlüssel sei "nie ein Fall für die Polizei - nächstes Mal gehen Sie einfach zu Fuß", riet die Richterin. Die Staatsanwaltschaft hatte bezüglich des Missbrauchs des Notrufs drei Fälle eingestellt und wollte nur einen Anruf im Strafbefehl berücksichtigen. Der darin aufgeführte war jedoch - wohl aus Versehen - einer der zuvor eingestellten. "Ich kann nicht ein Verfahren einstellen und dann im Strafbefehl wieder aufführen", sagte die Richterin. Sie hätte auch das Verfahren wegen der Beleidigung gegen eine Geldauflage von 700 Euro eingestellt. Das lehnte jedoch die Staatsanwältin ab. "Der Angeklagte hat einen Beamten beleidigt, der dafür da ist, Leuten zu helfen", sagte sie und beantragte 45 Tagessätze zu je 15 Euro. Die Richterin beließ es bei 40 Tagessätzen in selber Höhe.

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SZ vom 16.01.2020
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