Süddeutsche Zeitung

Prozess: Schwerer Raub:Heftige Kritik an der Vernehmung

Anwältin bezweifelt, dass ihr Mandant, der zwei Lastwagenfahrer ausgeraubt haben soll, richtig belehrt worden ist

Von Alexander Kappen, Landshut

Das Vorgehen der Ermittler hat die Verteidigung im Prozess gegen einen 47-jährigen Mann aus dem südlichen Landkreis Freising bemängelt. Er soll in den Jahren 2012 und 2014 zwei Lastwagenfahrer mit Tabletten betäubt und ausgeraubt haben. Am zweiten Verhandlungstag am Landgericht Landshut monierte die Anwältin nun unter anderem, dass ihr Mandant bei der Vernehmung von der Polizei womöglich nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form belehrt worden sei, und legte Widerspruch ein.

Der Angeklagte wird beschuldigt, türkische Lastwagenfahrer in Garching und Eching angesprochen und auf Getränke eingeladen zu haben. Dabei soll der ebenfalls aus der Türkei stammende Angeklagte seinen Landsleuten Medikamente in die Getränke gemischt haben, um ihnen jeweils Handys und mehrere Hundert Euro Bargeld zu stehlen. Einer der Fahrer verursachte im Dezember 2012 unter der Wirkung der Medikamente einen Unfall. Er fuhr mit seinem 40-Tonner in Dietersheim durch einen Garten und verfehlte nur knapp ein Wohnhaus.

Zwei Jahre später soll der Angeklagte erneut einen Lastwagenfahrer nach dem gemeinsamen Besuch eines Neufahrner Casinos ausgeraubt haben. Der Betroffene ging - als er nach einem 30-stündigen Tiefschlaf den Verlust seiner Wertsachen feststellte - zur Polizei, die daraufhin die Videoaufnahmen aus dem Casino auswertete. Dabei habe sich ein Zeitraum von 53 Sekunden ergeben, in denen der Angeklagte mit den Getränken außerhalb des Sichtfelds der Kameras gewesen sei, ehe er damit bei dem Lastwagenfahrer ankam, berichtete ein Beamter der Erdinger Kriminalpolizei am Donnerstag vor Gericht. Eine Mitarbeiterin des Casinos sagte aus, der Angeklagte sei dort Stammgast gewesen und habe sich seine Getränke immer an seinen Platz bringen lassen. An jenem Tag im August 2014 habe der Beschuldigte jedoch darauf bestanden, die Getränke selbst an der Theke abzuholen.

Nachdem der ausgeraubte Lastwagenfahrer zur Polizei gegangen war, durchsuchte diese das Führerhaus seines Fahrzeugs. Dort habe man zwei Tabletten gefunden, so der Kripo-Beamte. Die Abrissstelle der Verpackung habe genau zu der Tablettenverpackung gepasst, die man später in der Wohnung des Angeklagten gefunden habe.

Die Verteidigerin kritisierte die Art, wie die Polizisten in die Wohnung gelangt waren. Weil man auf einen Durchsuchungsbefehl wohl Wochen hätte warten müssen, habe man in Absprache mit der Staatsanwaltschaft in der Wohnung eine sogenannte "freiwillige Nachschau" ausgeführt, sagte der Polizist. Das heißt: Der Angeklagte willigte ein, obwohl er hätte ablehnen können. Die Verteidigerin bezweifelte, dass ihm das klar war, er spricht sehr schlecht Deutsch. Man habe ihm das "mit Händen und Füßen" erklärt, so der Polizist, und aus seinem Verhalten sei zu schließen gewesen, "dass er es sinngemäß verstanden hat". Anschließend kam der 47-Jährige zur Vernehmung mit in die Polizeidienststelle, wo ein Dolmetscher anwesend war. Da der Polizeibeamte nicht mehr sagen konnte, ob der Dolmetscher bei der Beschuldigtenbelehrung den Text von einem Blatt oder aus dem Computer abgelesen, die Worte des Beamten übersetzt oder einfach frei formuliert hatte, widersprach die Verteidigerin der Verwertung der Vernehmung.

Bezüglich des Diebstahls von Waren im Wert von 25 Euro in einem Hallbergmooser Markt, der dem Angeklagten ebenfalls zur Last gelegt wird, beantragte der Staatsanwalt am Donnerstag eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit. Der Prozess wird diesen Freitag fortgesetzt. Dann soll das Opfer aus dem Casino-Fall aussagen.

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Quelle:
SZ vom 19.05.2017
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