Prozess:Richter verordnet Besuch in KZ-Gedenkstätte

Ein 18 Jahre alter Freisinger wird wegen Volksverhetzung verurteilt. Er hatte im Suff rechtsradikale Sprüche gegrölt.

Von Alexander Kappen, Freising

Der Verteidiger liebäugelte mit der Einstellung des Verfahrens. Doch darauf wollten sich weder Staatsanwältin noch Richter einlassen. Und so wurde der 18-jährige Lehrling, der im Januar vor einem Hotel in Freising in betrunkenem Zustand "Alle Juden gehören vergast" gegrölt hatte, am Dienstag am Freisinger Amtsgericht nach dem Jugendstrafrecht wegen Volksverhetzung verurteilt. Richter Boris Schätz sprach als Strafe für den Freisinger fünf Alkohol-Beratungstermine beim Verein Prop aus. Zudem muss er die KZ-Gedenkstätte Dachau besuchen. Beides ist beim Gericht nachzuweisen.

Der Angeklagte selbst, der erst im Dezember wegen Polizisten-Beleidigung verurteilt worden war, machte in der Verhandlung keine Angaben. Der Verteidiger sagte, sein Mandant habe im Gespräch mit ihm "nicht den Eindruck vermittelt, in irgendeiner Weise politisch zu sein". Vielmehr sei er in der Tatnacht selbst Opfer einer Straftat geworden und deshalb sehr aufgebracht gewesen. "Hintergrund des Polizeieinsatzes war eine Körperverletzung gegen meinen Mandanten und seinen Freund, wegen der ein Verfahren gegen fünf andere läuft", so der Anwalt.

Eine Polizistin berichtete, dass sie wegen einer Schlägerei um kurz nach zwei Uhr vor das Hotel an der Alois-Steinecker-Straße gerufen worden sei. Der Freund das Angeklagten sei verletzt am Boden gelegen und dann in einen Rettungswagen gebracht worden. Beim Angeklagten selbst habe man Gesichtsverletzungen erkennen können. Obwohl die Beamtin meinte, der 18-Jährige selbst habe die Polizei gerufen, wollte dieser dann nichts mit ihr zu tun haben: "Er hat gesagt, wir sollen uns schleichen, er regelt das selber."

Der Angeklagte habe aufgrund seiner Motorik und Aussprache sehr betrunken gewirkt, aber einen Alkoholtest verweigert. Der 18-Jährige habe auf sie "grundsätzlich sehr rechts gewirkt". Er habe "Scheiß Ausländer" und "die Zecken von der Antifa" gerufen. Seine Wut richtete sich wohl gegen die Widersacher aus der vorangegangenen Schlägerei, die ins Hotel gerannt sein sollen. Es seien aber weder Ausländer noch Juden gewesen. Der Angeklagte sei Richtung Hotel gestürmt und habe gesungen: "Eine U-Bahn, eine U-Bahn, eine U-Bahn bauen wir". Sie habe dieses rechtsradikale Lied bis dahin nicht gekannt und sei von einem Kollegen später darüber aufgeklärt worden. Die Textzeile " . . . von Jerusalem bis nach Auschwitz, eine U-Bahn bauen wir!" habe sie - anders als es in der Anklage stand - jedoch nicht gehört.

Das sogenannte U-Bahn-Lied habe er im Urteil deshalb nicht berücksichtigt, so der Richter. "Aber der andere Satz ist gefallen." Und die Aussage "Alle Juden gehören vergast" sei auf Gegenwart und Zukunft gerichtet, weshalb er keinen Grund für die Einstellung des Verfahrens sehe. Sicher spiele auch der Alkohol eine Rolle. Vor allem sei aber "ein intensiver Besuch der Gedenkstätte Dachau angebracht - wenn man das auf sich wirken lässt, kann einem so ein Satz auch im Suff nicht mehr rausrutschen".

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