Prozess:Kokain als Belohnung

Gericht verurteilt 22-Jährigen zu zehn Monaten Haft auf Bewährung

Von Peter Becker, Freising

Mit knapp zehn Gramm Kokain ist im Februar ein 22-jähriger Mann aus dem Landkreis von der Polizei an der Heiliggeistgasse in Freising kontrolliert worden. Das Schöffengericht am Freisinger Amtsgericht unter dem Vorsitz von Richter Manfred Kastlmeier hat den Schüler nun zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Es erkannte einen minderschweren Fall, außerdem hat der junge Mann eine günstige Sozialprognose.

Der 22-Jährige hatte mit dem Kokain seinen gelungen Prüfungsabschluss feiern wollen. 80 Euro habe er für das Gramm gezahlt, sagte er. Untersuchungen haben ergeben, dass es sich bei dem Koks um ungewöhnlich gute Qualität gehandelt habe. Als die Polizei ihn kontrollierte, setzte bei dem Beschuldigten sofort der Fluchtinstinkt ein. "Ich hab die Beine in die Hand genommen", gestand der 22-Jährige. Er sprang zunächst über einen Zaun, dann ging die wilde Jagd offenbar durch ein Lokal. Näheres über die wohl etwas spektakuläre, aber letztlich vergebene Flucht war nicht zu erfahren, da ein als Zeuge geladener Polizist nicht erschienen war.

Letztlich konnte auf diesen verzichtet werden, weil der Angeklagte, wie der Staatsanwalt lobte, "ein überschießendes Geständnis" ablegte. Der junge Mann gab zu, nach dem Ereignis noch mal einen Joint geraucht zu haben. Der 22-Jährige hat immerhin Lehren aus seiner früheren Drogenkarriere gezogen. "Ich habe eine dumme Phase gehabt", charakterisierte er diesen Lebensabschnitt. Der habe etwa eineinhalb Jahre gedauert. In dieser Zeit habe er Marihuana und Kokain konsumiert. Um aus seinem früheren Freundeskreis rauszukommen, ist er nach München gezogen und holt dort sein Abitur nach. Außerdem hat er eine gute Freundin gefunden, mit der er eine feste Beziehung hat. Wer ihm das Kokain verkauft hat, das wollte der junge Mann nicht verraten.

Der Staatsanwalt schien gewisse Vorbehalte gegenüber der Läuterung des Beschuldigten zu haben. "Kokain ist eine harte Droge. Ich stelle mir die Frage, ob er tatsächlich davon lassen kann." Trotz minderschwerem Fall und umfassendem Geständnis forderte er eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Negativ wirkte sich das Vorstrafenregister des Angeklagten aus, darunter einschlägige Verurteilungen. Der Verteidiger des Beschuldigten, Stephan Tschaidse, fand dies zu hoch gegriffen. Er gab zu bedenken, dass sein Mandant gerade einmal dem Jugendstrafrecht entwachsen sei. Neun Monate auf Bewährung sollten seiner Ansicht nach reichen.

Richter Kastlmeier verurteilte den 22-Jährigen wegen unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringen Menge zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Zugunsten des Angeklagten wertete er, dass es sich um einen minderschweren Fall handele und dass dieser sich reuig zeige. Doch "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser", fügte Richter Kastlmeier hinzu und ordnete an, dass sich der 22-Jährigen regelmäßigen Tests unterziehen muss.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: