Prozess in FreisingJoint an 15-Jährige weitergereicht

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Polizei sprengt gemütliche Runde - 25-Jähriger wird zu einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro verurteilt

Von Peter Becker, Freising

Es hätte ein chilliger Sommerabend werden können. Eine Gruppe von vier jungen Leuten hatte sich im Juli vergangenen Jahres hinter dem Nandlstädter Rathaus versammelt. Ein 25-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis hatte einen Joint angezündet, ihn dann an eine neben ihm sitzende junge Frau weitergegeben. Plötzlich bogen Polizisten um die Ecke und sprengten die gemütliche Runde. Dummerweise stellte sich heraus, dass die junge Frau damals erst 15 Jahre alt war. Der 25-Jährige musste sich nun wegen unerlaubten Überlassens von Betäubungsmitteln an Minderjährige vor einem Freisinger Schöffengericht verantworten. Im Laufe der Verhandlung verlor der Vorwurf an Gewicht. Am Ende verurteilte Vorsitzender Richter Manfred Kastlmeier den Beschuldigten wegen unerlaubten Überlassens von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 750 Euro, zahlbar in 50 Tagessätzen.

Der 25-Jährige war an jenem Tag eigentlich zu einer Radltour nach Moosburg aufgebrochen. "Ich bin dann in Nandlstadt hängen geblieben", sagte er vor Gericht. Er habe sich mit seinen Kumpels auf ein Bier verabredet. In deren Gefolge tauchte dann die Jugendliche auf. Der 25-Jährige hatte in seiner Hosentasche noch einen Joint gefunden, den wollte er "zur Krönung des Tages" rumgehen lassen. Er reichte ihn zunächst an die junge Frau weiter. Kaum hatte die einen Zug getan, tauchten Polizisten auf. Offenbar gelang es der 15-Jährigen gerade noch, den Joint unter die Sitzbank zu befördern.

Den Polizisten war das Beweisstück natürlich nicht entgangen. Was die Gruppe der jungen Leute vielleicht nicht wusste: Immer mal wieder schaut die Polizei an diesem offenbar beliebten Treffpunkt hinterm Rathaus vorbei. "Nandlstadt hat eine gewisse Qualität", sagte ein als Zeuge geladener Polizist als Antwort auf die Frage von Kastlmeier, ob es in Nandlstadt des Öfteren zu solchen Vorkommnissen komme. Der Beamte berichtete weiter, dass der Beschuldigte sofort angegeben hatte, dass er der Besitzer des Joints sei. Dies wiederholte er auch nach einer Rechtsbelehrung durch die Polizei.

Vor Gericht sagte der Angeklagte, dass er sich nicht darüber bewusst gewesen sei, dass die junge Frau nicht volljährig gewesen sei. Er habe sie nur flüchtig gekannt. Über deren Alter sei im Freundeskreis nicht gesprochen worden. Die Jugendliche selbst sagte als Zeugin vor Gericht, der Angeklagte habe den Joint einfach an sie weitergereicht. "Er hat mich ziehen lassen", sagte sie. Gefragt habe er nicht, ob sie das wolle, ihr Alter sei auch nie Gegenstand eines Gesprächs gewesen. "Ich wusste nicht, ob er weiß, wie alt ich bin." Das Schöffengericht schenkte nach Betrachtung von Bildern der jungen Frau, die aus dem vergangenen Oktober stammen, der Einlassung des 25-Jährigen Glauben. Sie hätte durchaus als Erwachsene durchgehen können.

Der 25-Jährige, der eine Ausbildung zum Maurer absolviert, sagte, er habe in der Vergangenheit nur sporadisch gekifft. Angefangen habe dies nach einer Reihe von Todesfällen in der Familie. Darauf hin habe er psychische Probleme bekommen und habe sich in Therapie begeben. Er ist einem Betreuer unterstellt. Richter Kastlmeier sprach in der Urteilsverkündung davon, dass es sich in diesem Fall um keine unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln gehandelt habe, sondern um eine unerlaubte Überlassung: Der Joint sollte zum Eigentümer zurückkehren, nachdem er die Runde gemacht hatte.

© SZ vom 20.01.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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