Prozess in Freising:Angst vor falschen Polizisten

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Beamte kontrollieren eine Gruppe junger Leute, die nachts an einem Lagerfeuer sitzen. Die Sache landet vor Gericht

Von Peter Becker, Freising

Finster war es, vier junge Leute, zwei Frauen und zwei Männer, saßen an einem Weiher bei Marzling um ein Lagerfeuer. Plötzlich raschelte es im Gebüsch. Zwei Männer kamen hervor und gaben sich als Polizisten aus. Sie wollten die jungen Leute kontrollieren. Die jungen Männer argwöhnten, es könne sich vielleicht um gar keine Polizisten handeln, weil diese keine Uniformen trugen. Einer der beiden rief in der Einsatzzentrale in Ingolstadt an und gab an, er habe Angst und fragte, ob diese nicht eine richtige Streife vorbeischicken könne. Dieser Anruf wurde ihm als Missbrauch von Notrufen ausgelegt, weshalb sich der Student als Angeklagter vor dem Freisinger Amtsgericht wiederfand. Der Richter dort stellte das Verfahren am Montag wegen geringen Verschuldens gegen eine Geldauflage von 300 Euro ein.

Er war am Ende zufrieden, dass sich der Angeklagte und seine Verteidigerin auf diese Lösung einließen. Sonst wäre ein zusätzlicher Termin mit der Vernehmung weiterer Personen notwendig gewesen. "Eine gute Entscheidung", lobte der Richter. "Dem Rechtsstaat ist damit genüge getan." Um alles, was sich an jenem 9. November des vergangenen Jahres zugetragen hat, hundertprozentig nachvollziehen zu können, wären umfangreichere Ermittlungen notwendig gewesen. So zum Beispiel, ob der Beschuldigte mit seinem Anruf tatsächlich den Notruf in Ingolstadt blockiert habe, wie ihm vorgeworfen wurde. Seine Verteidigerin ging vielmehr davon aus, dass in der Zentrale mehrere Leitungen vorhanden seien. Es wäre also zu klären gewesen, ob am 9. November gegen 21.35 Uhr wirklich so viele Anrufe eingegangen sind, dass der Student den Notruf blockiert hätte.

Von besagtem Anruf existiert eine Aufzeichnung. In deren Verlauf sind Wortgefechte zu hören. Der Student äußerte darin, er habe Angst, es könne sich um falsche Polizisten handeln. Der Richter schloss daraus, dass der Angeklagte nicht den Notruf betätigt habe, um sich über den Einsatz zu beschweren, sondern meinte, sich tatsächlich in Bedrängnis zu befinden.

Vor Gericht gab der beschuldigte Student an, selbst eine einjährige Ausbildung bei der Polizei gemacht, diese aber abgebrochen zu haben. Ihm sei deshalb das Verhalten der Polizisten seltsam vorgekommen. Er warf ihnen vor, kein zwischenmenschliches Gespür zu haben. Zu allem Überfluss hatten die Beamten auch noch auf einem Steg ein Tütchen mit Anhaftungen von Marihuana gefunden.

Die Freundin des jungen Mannes sagte aus, es sei beängstigend gewesen, wie die Polizisten auf sie zugekommen seien. Sie hätten sich kurz mit Marken ausgewiesen, die aber in der Dunkelheit nur schwer zu erkennen gewesen seien. "Solche Köpfe wie euch muss man durchsuchen", sei deren Erklärung gewesen, bevor sie überhaupt das Tütchen gefunden hätten. Sie und ihre Freundin seien nur oberflächlich durchsucht worden. Obendrein hätten sie ihre Handtaschen leeren müssen, was ihnen peinlich gewesen sei. Zwischenzeitlich hätten die Polizisten mit dem Einsatz von Pfefferspray gedroht, weil sich die jungen Männer, die getrennt befragt wurden, immer wieder ihren Freundinnen nähern wollten. Ihr Freund habe nach dem Anruf in Ingolstadt gesagt, sie sollten tun, was ihnen gesagt werde. "Ich habe mich nicht wohl gefühlt", sagte die Zeugin, denn alles habe sich auf einem dunklen Weg abgespielt.

Die beiden Polizisten waren nicht geladen. Ein als Zeuge vernommener Kollege von der Erdinger Kriminalpolizei sagte, er kenne sie als korrekte Beamte. Er wisse nur so viel, dass sich die jungen Leute, insbesondere die Männer, respektlos und nicht kooperativ verhalten hätten. Der Richter geht davon aus, dass sich die Beamten trotz allem Aufruhr korrekt verhalten hätten.

© SZ vom 04.08.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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