Prozess:Das Maß ist voll

20-Jähriger muss wegen Drogenhandels zwei Jahre in Haft

Von Alexander Kappen, Freising

Irgendwann war das Maß offenbar voll. Nachdem der Freisinger in der Vergangenheit bereits sechs Vorstrafen - darunter einschlägige - angesammelt und auch Bewährungen nicht durchgehalten hatte, sahen die Richter keine andere Möglichkeit mehr: Sie verurteilten den 20-jährigen Angeklagten in einer Jugendschöffensitzung des Freisinger Amtsgerichts am Mittwoch unter Einbeziehung eines früheren Urteils wegen Drogenhandels zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren - ohne Bewährung. Richter Boris Schätz und die beiden Schöffen folgten damit dem Antrag des Staatsanwalts.

Der Verteidiger dagegen stellte keinen konkreten Antrag und bat um "ein mildes Urteil" sowie die Möglichkeit für den Angeklagten, eine stationäre Drogentherapie antreten zu können. Er sah den Vorwurf des Handeltreibens nicht als erwiesen an und ging nur von Drogenbesitz aus.

Der Angeklagte ist im März im Rahmen einer Schwerpunktaktion der Bundespolizei im Umfeld des Freisinger Bahnhofs kontrolliert und dann der örtlichen Polizei übergeben worden. Man fand bei dem 20-Jährigen einen Crusher zum Zerkleinern von Drogen und Marihuanaspuren. Mit der Durchsuchung seines Zimmers im Elternhaus sei der Angeklagte nicht einverstanden gewesen, weil er nach eigener Aussage seinen ebenfalls im Haus wohnenden Großvater nicht beunruhigen wollte, berichtete ein Beamter der Freisinger Polizeiinspektion als Zuge in der Verhandlung. Darum habe er sich von der Staatsanwaltschaft eine Genehmigung für die Wohnungsdurchsuchung geben lassen. Während der Angeklagte in der Arrestzelle saß, kommunizierte er über seine Apple-Watch, mit der man auch Nachrichten schreiben kann, offenbar mit jemandem daheim. Er habe die Uhr beim Angeklagten erkannt sichergestellt, berichtete ein anderer Polizist vor Gericht: "Ich kenne die und weiß, dass man damit schreiben kann, weil ich selber eine habe." Bei der Auswertung der Chatprotokolle habe man dann Nachrichten gefunden wie "tut's den Koffer raus, die werden durchsuchen". Geholfen hat es allerdings nichts. Als die Polizei das Zimmer des 20-jährigen in Augenschein nahmen, fand sie auf dem Bett einen schwarzen Koffer und daneben einen Crusher mit Marihuana. Im Koffer, so berichtete ein Polizist, "waren 15,7 Gramm Marihuana, ein kleiner Haschisch-Klumpen eine Feinwaage, 170 Euro in gestückelter Form und eine geladenen Luftdruckpistole".

Der Angeklagte, der wegen einer Verurteilung vom November 2018 noch unter offener Bewährung stand, behauptete bis zum Schluss, nicht mit Drogen gehandelt zu haben. Das gefundene Geld sei zur Beschaffung von Drogen bestimmt gewesen. Die Polizisten gaben jedoch an, der Freisinger habe ihnen gegenüber mitgeteilt, das Geld stamme aus dem Verkauf von Drogen. Aber das falle im Jugendrecht letztlich gar nicht so stark ins Gewicht, so der Richter. Er verwies auf die Vorstrafen des arbeitslosen und drogenabhängigen Angeklagten, dem man keine positive Sozialprognose stellen könne. Eine stationäre Therapie, zu der sich der 20-Jährige bereit erklärt hat, werde dieser nach Überzeugung des Gerichts "ohne den Vollzugsdruck nicht antreten".

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