Süddeutsche Zeitung

Prozess am Landgericht Landshut:Haft nach wilder Verfolgungsjagd

Die beiden 32 Jahre alten Täter werden in Psychiatrie und Drogenentzugsklinik untergebracht

Von Alexander Kappen, Landshut

Im aufsehenerregenden Prozess um eine wilde Verfolgungsjagd durch halb Bayern, die im vergangenen März bei Dietersheim endete, hat das Landshuter Landgericht die beiden 32-jährigen Täter aus Sachsen-Anhalt zu Gefängnisstrafen verurteilt. Zudem ordnete die sechste Strafkammer unter Vorsitz von Richter Ralph Reiter für beide die Unterbringung an. Der Hallenser, der das gestohlene Auto fuhr, tritt seine Haftstrafe in einer Drogenentziehungseinrichtung an. Sein Beifahrer aus Merseburg bleibt in der Psychiatrie, in der er bereits vorläufig untergebracht war.

Der Merseburger wurde am Freitag wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Sachbeschädigung und tätlichen Angriffs auf Polizisten zu zweieinhalb Jahren verurteilt, der Hallenser zusätzlich noch wegen Fahrens ohne Führerschein zu insgesamt drei Jahren und drei Monaten.

Wer von beiden das Auto gestohlen hatte, konnte nicht nachgewiesen werden, beide schoben sich gegenseitig die Schuld zu. Aufschluss darüber hätte womöglich eine Freundin der beiden geben können, die mit im Auto saß. Sie erschien aber trotz Vorladung nicht zum Prozess. Letztlich verzichtete man auf ihre Vernehmung. Die restliche Beweisführung sei leicht gewesen, so der Richter, "weil diese aberwitzige Flucht auf der Autobahn auf Videoaufzeichnungen zu sehen ist". Die beiden Täter waren in Bayreuth in eine automatische Kennzeichenerkennung geraten, wodurch das Auto als gestohlen identifiziert wurde. Die Polizei war alarmiert und nahm die Verfolgung auf, weil die Angeklagten nicht anhielten. Während der Fahrer bei Vollgas halsbrecherische Manöver unternahm, warf der Beifahrer Gegenstände wie eine Dose und eine Türklinke nach den Streifenwagen. Bei Kollisionen im Zuge der Verfolgungsjagd wurden Beamte verletzt, wenn auch nicht schwer. Insgesamt, bilanzierte der Richter, sei ein Sachschaden von etwa 40 000 Euro entstanden. Der Hallenser sei, "gefahren wir eine gesengte Sau, wie man in Bayern sagt". Wenn bei Tempo 180 eine Dose auf einer Windschutzscheibe zerschelle, "kann das zu einem katastrophalen Unfall führen, das ist eine hoch gefährliche Sache, auch wenn es hier Gott sei Dank glimpflich ausgegangen ist".

Der Richter sprach von einer "dreisten Gleichgültigkeit und Skrupellosigkeit" der Täter. Die Frage in dem Prozess sei gewesen, "welcher Teufel die beiden geritten hat, sich so eine Verfolgung mit der Polizei zu liefern". Die Antwort hätten drei Gutachten gegeben: "Die Persönlichkeitsstörungen der Angeklagten in Kombination mit Aufputschmitteln." Er sprach von einer "katastrophalen Kindheit und Jugend" der Beschuldigten samt Aufenthalten in Gefängnis und Psychiatrie. Dazu kam Drogenkonsum, der besonders bei dem Hallenser zuletzt "massiv" gewesen sei. Der Merseburger, der angab, "Höllenhunde" zu hören, leide an einer multiplen Persönlichkeitsstörung. Eine Schuldfähigkeit sei nicht ausgeschlossen, aber die Kammer gehe bei beiden zumindest von einer verminderten Schuldfähigkeit aus.

Sowohl der Angeklagte aus Halle als auch der aus Merseburg nahmen das Urteil an. Auch die Staatsanwältin erklärte, keine Rechtsmittel einzulegen. Somit ist das Urteil rechtskräftig.

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SZ vom 25.01.2020
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