Süddeutsche Zeitung

Prozess am Amtsgericht Freising:Sexueller Missbrauch im Chat mit Neunjähriger

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Angeklagter muss Beratungsstelle aufsuchen und Strafe zahlen

Von Alexander Kappen, Freising

Es war kein klassischer Pädophiler, der da auf der Anklagebank saß, darüber waren sich Staatsanwältin und Richter am Mittwochvormittag in der Verhandlung am Freisinger Amtsgericht einig. Aber trotzdem, so die Staatsanwältin, "war es eine gravierende Tat", dass der 20 Jahre alte Mann in einem Chat sexuelle Inhalte an ein erst neunjähriges Mädchen geschickt hatte. Richter Boris Schätz verurteilte den geständigen Angeklagten wegen des Verbreitens pornografischer Schriften und sexuellen Missbrauchs eines Kindes nach dem Jugendstrafrecht. Der 20-Jährige wird sechs Monate lang unter die Betreuung der katholischen Jugendfürsorge gestellt und muss eine Geldauflage von 500 Euro an eben diese Einrichtung zahlen.

Der Angeklagte hatte das Mädchen über eine App kennengelernt und mit ihr zu chatten begonnen. Wie er gegenüber der Jugendgerichtshilfe angab, habe er sie zunächst für älter gehalten. Dann habe sich jedoch herausgestellt, dass sie erst neun Jahre alt gewesen sei, hieß es im Bericht der Jugendgerichtshilfe. Das Ganze, so stellte es der Angeklagte dar, habe sich dann verselbständigt. "Als er bemerkte, dass er zu weit gegangen ist, hat er das Ganze beendet", hieß es in dem Bericht.

Der Angeklagte, zur Tatzeit 20 Jahre und einen Monat alt, wurde als "kindlich aufgewühlt und im Verhalten unsicher" beschrieben. Er sei schüchtern, habe wenig Selbstbewusstsein und fühle sich oft einsam. Die ganze Sache sei ihm seiner eigenen Aussage nach "sehr peinlich und er würde so etwas nie wieder machen". Er sei "total durch den Wind".

Den objektiven Tatvorwurf habe der Angeklagte eingeräumt, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Dass er zunächst geglaubt habe, das Mädchen sei schon älter, wollte die Staatsanwältin jedoch nicht glauben. "Es war ersichtlich, dass bei der Geschädigten neun Jahre im Profil angegeben war - und ihre Antworten haben sich in dem Chat nicht nach einer Erwachsenen angehört." Der Angeklagte habe auch einmal geschrieben: "wenn wir beide neun wären . . ."

Die Staatsanwältin plädierte dafür, Jugendstrafrecht anzuwenden. Zu Gunsten des Angeklagten spreche, "dass er gleich geständig war, auch schon bei der Polizei". Er sei schuldeinsichtig und habe sich bei dem Mädchen entschuldigt. Sie gehe davon aus, "dass keine Neigung, sondern eine Spontantat beim Schreiben in der App vorlag". Zu seinen Lasten sei festzustellen, "dass es sehr umfangreiche Schriften waren - so was kann schon nachhaltig Einfluss auf eine Neunjährige nehmen". Die Staatsanwältin beantragte, dass der Angeklagte zu einer Beratungsstelle gehen sowie 500 Euro Geldauflage zahlen muss.

Der Richter meinte in seiner Urteilsbegründung, "zum Glück ist das Ganze im Wesentlichen nur über einen Abend gegangen. "Im Endeffekt ist es ein Riesen-Blödsinn gewesen - ich gehe davon aus, dass pädophile Neigungen nicht vorhanden sind." Im Internet sei man, gerade als sehr schüchterner Typ, eher geneigt, Dinge zu schreiben, die man jemandem so nicht ins Gesicht sagen würde. Er sei ebenfalls der Ansicht, dass das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen müsse. "Von einem Arrest kann man absehen."

Der Angeklagte, der ohne Verteidiger erschienen war und angekündigt hatte, jede Strafe zu akzeptieren, nahm das Urteil an. Ebenso die Staatsanwältin. Es ist somit rechtskräftig.

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SZ vom 02.07.2020
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