Das Leben hat einem jungen Mann aus dem nördlichen Landkreis Freising bisweilen übel mitgespielt. Deshalb suchte er den fragwürdigen Trost des Drogenrausches. Im September des vergangenen Jahres fand die Polizei bei einer Durchsuchung seiner Wohnung eine größere Menge Rauschgift. Die Staatsanwaltschaft ging deshalb davon aus, dass der junge Mann nicht nur selbst Drogen konsumierte, sondern auch damit handelte. Während seiner Verhandlung vor dem Freisinger Schöffengericht gelang es ihm, diesen Verdacht glaubhaft zu widerlegen. Unter dem Vorsitz von Richter Manfred Kastlmeier verurteilte es ihn wegen des Besitzes einer nicht unerheblichen Menge Rauschgifts zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten.
Dem Urteil war ein Rechtsgespräch zwischen dem Rechtsanwalt des Beschuldigten, dem Schöffengericht und der Staatsanwältin vorangegangen. Ein Geständnis vorausgesetzt, sollte sich der Strafrahmen zwischen einem Jahr und anderthalb Jahren bewegen. Der Beschuldigte bezeichnete sich selbst "als einsamen Wolf". Mit seiner Familie hat er gebrochen. Er begründete dies damit, dass sein Vater Alkoholiker sei und sein Bruder einen schlechten Einfluss auf ihn ausübe. Geblieben ist ihm seine Freundin. Die wusste, dass er ab und an bei einem Rave Drogen konsumiert. "Sie war aber schockiert, als sie über das Ausmaß des Konsums informiert war", sagte der Angeklagte.
Nach dem Tod seiner Mutter, der einige Jahre zurückliegt, hatte er zum ersten Mal Drogen konsumiert. Er schaffte es aber, sich davon zunächst wieder zu lösen. Nicht so nach dem zweiten Schicksalsschlag. Kurz vor dem Abschluss seiner Lehre wurde der junge Mann schuldlos in einen Unfall verwickelt, der ihn beinahe das Leben gekostet hätte. Er begann erneut mit dem Konsum von Drogen. "Zur Leistungssteigerung und um Schmerzen zu betäuben", begründete er dies. Zum Schluss verlor er durch die Corona-Pandemie seinen Arbeitsplatz als Lagerist.
Zuletzt hatte der junge Mann am Freisinger Bahnhof 100 Gramm Amphetamin und 20 Gramm Marihuana "auf Vertrauen gekriegt". Er gab dem Händler dafür eine Goldkette, die er später wieder auslösen wollte. Die Ermittlungen gegen ihn wurden durch einen Hinweis an die Moosburger Polizei ausgelöst. Die Beamten fanden aber nur noch 83 Gramm Amphetamin. Sie gingen deshalb davon aus, dass der junge Mann einen Teil davon verkauft hatte. Er gab an, die Droge selbst konsumiert zu haben. Unterstützt wurde diese Aussage durch die Auswertung von Chats auf seinem Mobiltelefon. In denen gibt es keine Hinweise auf Drogenhandel. Zudem ergab eine Haaranalyse einen hohen Wert, der auf starken Eigenkonsum hinweist.
Richter Kastlmeier wertete zugunsten des Beschuldigten, dass der Grenzwert zu einer nicht unerheblichen Menge an Rauschgift nur geringfügig überschritten worden war. Der Angeklagte hatte sich schon freiwillig in Therapie begeben, die er als Bewährungsauflage fortsetzen muss. Ein umfassendes Geständnis hatte er im Übrigen schon bei der Polizei abgelegt. Ein besondere Rolle bei der Strafzumessung spielt laut Kastlmeier die außergewöhnliche Vita des Beschuldigten. Zu seinen Lasten wirkten sich aber frühere Vorstrafen wegen Körperverletzung aus.
Der junge Mann will jetzt eine Ausbildung zum Hundetrainer absolvieren. Seinen ursprünglichen Traum, Hundeführer bei einer Polizeistaffel zu werden, muss er wohl abhaken. "Das habe ich mir selbst verbaut", sagte er reumütig.