Popularklage beim bayerischen Verfassungsgericht:"So was ist einfach unangemessen"

Popularklage beim bayerischen Verfassungsgericht: 20 Jahre lang war Joachim Enßlin Bürgermeister von Eching. Er starb im April 2021.

20 Jahre lang war Joachim Enßlin Bürgermeister von Eching. Er starb im April 2021.

(Foto: Marco Einfeldt)

Der ehemalige Echinger Bürgermeister Joachim Enßlin verklagt den Freistaat. Sein Vorwurf: Anerkannte Asylbewerber werden in Gemeinschaftsunterkünften abkassiert, weil die geforderten Mieten viel zu hoch sind.

Von Klaus Bachhuber, Eching

Wegen Wuchermieten für Flüchtlinge hat der Echinger Ex-Bürgermeister und einstige Wirtschaftsberater der Regierung von Madagaskar, Joachim Enßlin, jetzt den Freistaat Bayern verklagt. Der promovierte Jurist sieht eine Art Mietwucher in den Mietpreisen, die von der Staatsregierung bei Flüchtlingen angesetzt werden, die eine Arbeitserlaubnis besitzen. Die Klage hat Enßlin, 75, beim Bayerischen Verfassungsgericht als sogenannte Popularklage eingereicht, ein Rechtsmittel, von dem nicht direkt Betroffene Gebrauch machen können.

SZ: Was hat Sie denn zu der Klage bewogen?

Joachim Enßlin: Darauf gebracht hat mich ein Bericht von Franz Nadler, der sich ganz engagiert um die Flüchtlingsunterkunft in Dietersheim bemüht und der mir von Fällen dort erzählt hat. Da haben eine Reihe von Bewohnern Bescheide erhalten, zum Teil auch rückwirkend, dass sie Miete für die Unterkunft bezahlen müssen. Es gibt einen, der soll rückwirkend 4000 Euro bezahlen. Verlangt wird da pro Monat 278 Euro für die nackte Fläche plus 33 Euro für Energiekosten. Dafür lebt er zu fünft in einer Wohnung mit 35 Quadratmetern. Rechnet man noch Gemeinschaftsflächen dazu, hat er vielleicht acht Quadratmeter persönlichen Anteil und dafür ist der Preis einfach nicht fair. Dass Leute, die arbeiten dürfen, Miete bezahlen sollen, ist klar. Aber das ist nicht angemessen. Das ist ein altes, umgebautes Schulhaus, ohne jeden Komfort. Das hat mich einfach geärgert. Das ist das Doppelte, fast das Dreifache der selbst hier üblichen Werte. Da tut man den Leuten doch Unrecht, wenn man sie so abkassiert.

Die Klage heißt juristisch Popularklage, aber populär ist sie in Bayern nicht. Die Diskussion dreht sich vielmehr um Abschiebungen und Obergrenzen.

So weit ich mit Leuten gesprochen habe, verstehen das auch die, die sagen, man muss Asylbewerber beispielsweise schneller abschieben. Das hat damit ja auch nichts zu tun. Der betroffene Fall ist ein längst anerkannter Asylberechtigter, der war nur in der Flüchtlingsunterkunft ein sogenannter Fehlbeleger, weil er arbeitsberechtigt war und damit eine eigene Wohnung haben müsste. Aber die Leute arbeiten ja nur um einen ganz geringen Lohn. In der Dietersheimer Unterkunft ist auch eine Familie mit drei Kindern, die muss 450 Euro bezahlen für ein Zimmer, der Mann arbeitet als Spüler. So was ist einfach unangemessen.

Was würde denn im Erfolgsfall geschehen, was wäre die Konsequenz der Klage?

Die Klage richtet sich gegen den Freistaat Bayern. Wenn das Verfassungsgericht der Klage entspricht, wird der Freistaat Bayern verurteilt, die Gebühren neu festzusetzen. In unserer Klageschrift steht, dass die Gebührenbescheide nach unserer Auffassung gegen die bayerische Verfassung verstoßen und dass wir fordern, dem Freistaat aufzugeben, die Gebühren neu festzusetzen. Sie sollen halt so bemessen werden, dass es eine angemessene Miete ist.

Wie sehen Sie die Erfolgsaussichten Ihrer Klage?

Sehr gut. Ich glaube, diese Gebühren entsprechen weder den Kosten, die das Land Bayern für die Unterbringung hat, noch dem Vorteil, den ein Asylberechtigter daraus zieht, dass er acht Quadratmeter Wohnraum zur Verfügung hat. Und wenn es weder dem Aufwand noch dem Nutzen angemessen ist, dann ist es willkürlich und dann verstößt es gegen die bayerische Verfassung. Bis jetzt wurde in diesen Fällen überall nur überlegt, ob und wie einzelne Betroffene Rechtsmittel einlegen können. Das ist jetzt zum ersten Mal eine Popularklage.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: