Energiewende im Landkreis FreisingSolarpark nahe den Neufahrner Mühlseen darf gebaut werden

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Ein neuer Solarpark soll an der Autobahn A92 nahe den Neufahrner Mühlseen entstehen (Symbolfoto).
Ein neuer Solarpark soll an der Autobahn A92 nahe den Neufahrner Mühlseen entstehen (Symbolfoto). Marco Einfeldt
  • Der Planungsausschuss des Freisinger Kreistags hat eine zehn Hektar große Photovoltaikanlage nahe den Neufahrner Mühlseen genehmigt.
  • Die Anlage soll elf Megawatt-Peak leisten und bis zu 3500 Haushalte mit Strom versorgen.
  • Trotz Lage im Landschaftsschutzgebiet wurde das Projekt genehmigt, da es durch extensives Grünland die Artenvielfalt fördern soll.
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Der Planungsausschuss des Freisinger Kreistags hat eine Photovoltaikanlage auf zehn Hektar Fläche genehmigt. Die liegt zwar im Landschaftsschutzgebiet, soll aber sogar die Artenvielfalt fördern.

Von Kerstin Vogel, Neufahrn

Die Bürger-Energie-Genossenschaft Freisinger Land (BEG) plant gemeinsam mit der Gemeinde Neufahrn eine große Photovoltaikanlage südlich und nördlich der A92 bei den Neufahrner Mühlseen. Auf rund zehn Hektar sollen dort künftig Solarmodule entstehen – mitten im Landschaftsschutzgebiet Freisinger Moos und Echinger Gfild. Die drei dafür vorgesehenen Flächen werden bisher landwirtschaftlich genutzt, vor allem für Getreide.

Die geplante Anlage soll etwa elf Megawatt-Peak leisten – genug, um bis zu 3500 Haushalte mit Strom zu versorgen. Betreiber wird die Bürger-Solar Neufahrn Mitte GmbH & Co. KG sein.  An ihr sind neben der BEG auch die Gemeinden Neufahrn und Eching über ihren Zweckverband beteiligt sowie die Eigentümer der verpachteten Flächen.

Die Gemeinde Neufahrn will mit dem Projekt erneuerbare Energie ausbauen und mehr zur regionalen Wertschöpfung beitragen. Bis 2035 soll der kommunale Strombedarf vollständig aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Der Planungsausschuss des Landkreises hat dem Vorhaben zugestimmt, der Netzbetreiber Bayernwerk hat zugesagt, den erzeugten Strom ins Netz einzuspeisen. Der Weg für das Projekt ist damit frei.

Möglich wird das Vorhaben trotz der Lage im Landschaftsschutzgebiet durch eine Änderung der Schutzgebietsverordnung aus dem Jahr 2023. Seitdem gibt es ein festgelegtes Kontingent für Photovoltaik-Anlagen.  Nach Angaben des Landratsamts ist davon noch genügend Fläche frei. Die Untere Naturschutzbehörde und der Naturschutzbeirat hatten keine Einwände gegen das Projekt.

Entscheidend für die Zustimmung war, dass die Anlage sogar positive Auswirkungen auf Natur und Landschaft heben kann. Die Fläche soll künftig als extensives Grünland ohne Dünger genutzt werden. Zwischen den Modulreihen sollen artenreiche Wiesen entstehen. Es sollen Brachen angelegt, Stauden und Sträucher gepflanzt werden. Ein Zaun wird so gestaltet, dass Kleintiere und Rehe durchschlüpfen können. Die Maßnahmen sollen die Biodiversität stärken und zum Arten- und Biotopschutz beitragen.

Auf eine zusätzliche Wasserfläche muss die Gemeinde Neufahrn vorerst verzichten

Zwar gehen durch den Solarpark einige Ackerflächen für die Landwirtschaft vorübergehend verloren. Weil die Nutzung der Anlage jedoch bis längstens Ende 2054 befristet ist, ist dies kein Hinderungsgrund für eine Genehmigung.

Das benachbarte Naherholungsgebiet Neufahrner Mühlseen bleibt durch das Vorhaben unangetastet. Parkplatz und Zufahrt über die Straße „An den Mühlseen“ sowie die Badebereiche sollen wie bisher genutzt werden können. Eine Ausweitung des Badeareals um eine zusätzliche Wasserfläche – wie sie der Landschaftsplan der Gemeinde Neufahrn vorsah – ist jedoch während der Betriebsdauer der Photovoltaikanlage nicht möglich.

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