Bundestagswahl im Landkreis Freising:Geplante Pflegereform lässt viele Wünsche offen

Pflegeheim

Eine Pflegekraft geht in einem Pflegeheim mit einer älteren Dame über einen Korridor. Pflegepersonal wird händeringend gesucht und fehlt an vielen Enden.

(Foto: Christoph Schmidt/dpa)

Nicht alle Heimbetreiber sind glücklich darüber, dass sie nach dem Willen der Bundesregierung vom kommenden Jahr an einen Tariflohn zahlen sollen. Bei der Anerkennung der Leistung der in dieser Sparte Arbeitenden bleibt aber noch viel Luft nach oben.

Von Henrike Adamsen und Gudrun Regelein, Freising

"Da sprechen Sie genau mit dem Richtigen", lautet die Antwort von Markus Khauer auf die Bitte, sich zur Pflegereform der Bundesregierung zu äußern. Khauer leitet gemeinsam mit seinem Bruder Manuel das private Seniorenheim Schönblick in Nandlstadt. Er ist wenig überzeugt vom Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung. Dieses legt unter anderem fest, dass ab dem 1. September 2022 alle stationären und ambulanten Einrichtungen ihr Pflegepersonal nach Tarif bezahlen müssen.

Markus Khauer aber ist der Meinung, dass das Gesetz einen falschen Ansatzpunkt hat: "Wer sich für die Pflege entscheidet, dem geht es nicht nur um Geld, sondern auch um das Umfeld". Nach dieser Devise bezahle er seine Fachkräfte zwar untertariflich, könne dafür aber sechs Stellen mehr besetzen als er eigentlich muss, um die staatlich geforderte Fachkraftquote von fünfzig Prozent zu erfüllen. Ihm gehe es darum, das Pflegepersonal zu entlasten, betont er. Das schlägt sich in der Arbeitsdauer seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Buche: Während im Durchschnitt eine Altenpflegerin nach sieben Jahren aus dem Beruf aussteige, bleibe das Pflegepersonal im Seniorenheim Schönblick zehn bis fünfzehn Jahre.

Manche Einrichtung zahlt übertarifliche Zuschüsse, um den Personalbedarf zu decken

Letztendlich werde die Tarifbindung dazu führen, dass er weniger Personal einstellen könne, sagt Khauer. Um die Qualität der Betreuung aufrecht zu erhalten, werden durch die Reform nun wohl die Beiträge steigen - zu Lasten der Bewohnerinnen und Bewohner. Denn als private Pflegeeinrichtung müsse er natürlich die Gesamtpersonalkosten im Blick behalten, erklärt Khauer.

Einen anderen Blick auf die Pflegereform hat Björn Kummerow-Fuchs, Einrichtungsleiter des Freisinger Seniorenzentrums an der Rotkreuzstraße. Für ihn habe die neue Tarifbindung keine Folgen, da er sein Pflegepersonal bereits tariflich bezahle. Aufgrund des Fachkräftemangels gebe es sogar übertarifliche Zuschüsse, um seinen Personalbedarf zu decken, berichtet er. Daneben sieht das Gesetz die Einführung eines bundeseinheitlichen Personalschlüssels vor. Denn für jede Pflegeeinrichtung wird der Personalbedarf danach berechnet, wie viele Bewohner welchen Pflegegrad aufweisen. Mit einer Umfrage soll das Personalbemessungsverfahren erneuert werden.

"Der jetzige Schlüssel ist sehr veraltet, weil die Ansprüche an die Pflegekräfte gestiegen sind"

Die Anhebung des Personalschlüssels würde Kummerow-Fuchs begrüßen. "Der jetzige Schlüssel ist sehr veraltet, weil die Ansprüche an die Pflegekräfte gestiegen sind." Bis das umgesetzt ist, wird aber noch einige Zeit vergehen. Laut Gesetz kommt der bundeseinheitliche Personalschlüssel erst im Juli 2023. Inwiefern aber das Vorhaben, den Pflegefachkräften mehr Entscheidungsbefugnisse an die Hand zu geben, einen Mehrwert bringen soll, bleibt beiden Einrichtungsleitern unklar. Denn Pflegehilfsmittel, wie Rollstühle und Rollatoren, auf die sich die Reform bezieht, können jetzt schon vom Pflegepersonal eingesetzt werden.

Für die pflegebedürftigen Menschen sieht die Reform einen gestaffelten Zuschuss aus der Pflegekasse vor, der sich an der Dauer der Pflege bemisst. Der Zuschuss beläuft sich im ersten Jahr auf fünf Prozent des pflegebedingten Eigenanteils und steigt mit jedem Jahr stufenartig auf 70 Prozent bei vier Jahren Pflegedauer. Ob diese finanzielle Entlastung viele Pflegebedürftige betreffen wird, bezweifelt Kummerow-Fuchs aber: "Im Schnitt haben wir eine Verweildauer von sieben Monaten. Dass Bewohner über Jahre bei uns sind, ist selten."

Keine deutliche finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen

Neben der stationären Pflege wird es auch Änderungen in der ambulanten Pflege geben: Ab Januar 2022 sollen Leistungsbeträge für Pflegesachleistungen, also die Beträge für den ambulanten Pflegedienst, angehoben werden. "Von einer deutlichen finanziellen Entlastung für unsere Pflegekundinnen und -kunden kann man aber leider nicht sprechen", sagt Pheline Stürzl, Pflegedienstleiterin Fachbereich ambulante Pflege bei der Caritas Freising. Im ersten Quartal 2021 wurden die Gebühren für ihre Kunden - auch wegen der steigenden Personalkosten - erhöht. Zu diesem Zeitpunkt war laut dem Eckpunktepapier Pflegereform 2021 zwar eigentlich eine Erhöhung des Pflegegeldes, der Pflegesachleistungen und des Satzes der Tagespflege zum 1. Juli 2021 um fünf Prozent geplant gewesen. Diese sollte sich ab 2023 jährlich in Höhe der Inflationsrate anpassen. Auch die Pauschale für Pflegehilfsmittel solle dauerhaft 60 Euro betragen.

Wahlserie, Teil 8

In einer Serie zur Bundestagswahl am Sonntag, 26. September, wird die Freisinger SZ in den kommenden Tagen nicht nur alle Bundestagskandidatinnen und -kandidaten des Wahlkreises vorstellen. Es soll auch anhand einiger Beispiele beleuchtet werden, wie sich demokratische Entscheidungen auf Bundesebene konkret auf die Kommunalpolitik auswirken. Heute: Die Pflegereform

Die Pflegesachleistungen werden aber erst ab 1. Januar 2022 um fünf Prozent erhöht. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 beispielsweise werden dann 724 Euro statt 689 Euro bekommen, diejenigen mit Pflegegrad 5 2095 Euro statt 1995 Euro. Die Beträge für das Pflegegeld hingegen werden nicht angehoben.

Pflegeberufe gelte es dauerhaft aufzuwerten und attraktiv zu machen

Generell aber, so sagt Stürzl, lege das Pflegereformgesetz den Grundstein für eine finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen und für eine bessere Bezahlung von Pflegekräften. Beim Thema Bezahlung habe die Caritas bereits eine Vorreiterrolle in der Sozialwirtschaft, sie bezahle nach einem Tarifwerk, das sich am Tarif für den öffentlichen Dienst orientiere, betont Pheline Stürzl.

Was sich die Pflegedienstleiterin noch wünschen würde, wäre eine dauerhafte Aufwertung der Pflegeberufe durch die Gesellschaft, damit diese für junge Menschen attraktiver werden. Mehr Personal und ein besserer Stellenschlüssel in der ambulanten und stationären Pflege seien die Ziele, sagt sie. Die Mühlen der Politik würden langsam mahlen, meint Stürzl. Die Pflege gelte zwar spätestens seit der Pandemie als systemrelevant - für die Anerkennung der Berufe rund um die Pflege aber sei noch viel Luft nach oben.

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