Ortstermin:Idyll um Kapelle bleibt erhalten

Ortstermin: Ortstermin mit der Vorsitzenden Richterin Andrea Breit (li., vorne) in Giesenbach. Es geht darum, ob eine Grünfläche bei der Kapelle bebaut werden darf.

Ortstermin mit der Vorsitzenden Richterin Andrea Breit (li., vorne) in Giesenbach. Es geht darum, ob eine Grünfläche bei der Kapelle bebaut werden darf.

(Foto: Marco Einfeldt)

Das Verwaltungsgericht München entscheidet, dass das Grundstück neben der kleinen Kirche in Giesenbach nicht bebaut werden darf. Das betroffene Gelände liegt im Außenbereich

Von Petra Schnirch, Kranzberg

Neben der Kapelle in Giesenbach darf nicht gebaut werden. Das Verwaltungsgericht München kam am Dienstagnachmittag nach einem Ortstermin zur gleichen Einschätzung wie zuvor schon der Kranzberger Gemeinderat und das Landratsamt Freising, die einen Vorbescheid für den Bau von zwei Dreifamilienhäusern abgelehnt hatten. Dagegen hatten die Bauwerber geklagt.

Die Vorgeschichte war durchaus skurril. Der Bauausschuss der Gemeinde hatte den Antrag im April 2017 zunächst mit drei zu zwei Stimmen genehmigt - in der Annahme, dass das Grundstück im Innenbereich liege. Nur in solchen Fällen hat der Ausschuss die Befugnis, über ein Bauvorhaben zu entscheiden. Ein Nachbar wollte sich mit dem knappen Votum nicht abfinden und forderte, dass der gesamte Gemeinderat über den Vorbescheid abstimmen solle. Tatsächlich kam das Thema in der nächsten Sitzung zur Sprache und das Gremium reklamierte den Beschluss für sich, weil das Grundstück teilweise im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet liege. Mehrere Gemeinderäte befürchteten, dass das Idyll rund um die Kapelle wegen der geringen Entfernung zu einem der Gebäude zerstört werden könnte. Bei einer Gegenstimme lehnte das Gremium den Vorbescheid schließlich ab. "Rechtlich astrein" sei dieses Vorgehen nicht gewesen, stellte Vorsitzende Richterin Andrea Breit am Dienstag in Giesenbach fest. Der Beschluss hätte nicht zurückgenommen werden dürfen. Juristisch spiele das letztlich aber keine Rolle, weil die Ablehnung des Landratsamts hier entscheidend sei. Ungewöhnlich war aber auch die Verhandlung selbst. Nach dem Ortstermin bei hochsommerlichen Temperaturen um die 30 Grad fand sie in der kleinen - deutlich kühleren - Kapelle statt.

Die Bewertung des Falls sei nicht ganz einfach, sagte die Vorsitzende Richterin. Das Gericht sieht das betroffene Grundstück südwestlich der Kapelle aber ebenfalls als Außenbereich an. Der Hügel bilde eine deutliche Zäsur zur westlichen Bebauung hin. Ein weiter südlich gelegenes Wohnhaus, das sich etwa auf gleicher Höhe befindet wie die beiden geplanten Gebäude, sei etwas abgesetzt und weiter entfernt. Es übe nicht die gleiche prägende Wirkung auf den Hügel aus, sagte Breit. Das Grundstück, das bebaut werden sollte, hänge mehr mit den angrenzenden Grünflächen zusammen als mit der Bebauung. Dass die Kapelle vom Schotterweg aus, der den Hügel hinaufführt, durch die geplanten Häuser nicht verdeckt würde, wie die Kläger anführten, spielte bei der Beurteilung keine Rolle.

Die Kläger haben zehn Tage Zeit bekommen, um zu überlegen, ob sie den Vorbescheid zurückziehen und eventuell im Gespräch mit Gemeinde und Landratsamt eine andere Lösung suchen. Geschieht dies nicht, wird das Urteil zugestellt.

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