Neufahrner Verordnung:Kein Plastik an Wahlplakat-Ständern

Die Kommunalwahlen rücken näher und damit auch die Zeit der Wahlplakate, die den Ort aber zumindest nicht komplett dominieren sollen. Die Zahl der zulässigen Plakate wurde deshalb jetzt reduziert. Per Verordnung ist nun festgelegt, dass jede Gruppierung vor Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen insgesamt nur 40 Plakate anbringen darf. Dazu kommen dann noch einmal jeweils 20 Plakate für die Landrats- und Kreistagswahlen. Bei alle anderen Wahlen dürfen es höchstens 30 Plakate sein. Diese Regelung gilt immer sechs Wochen vor dem Wahltag. Komplett verboten sind nach einem Beschluss des Gemeinderats allerdings sogenannte Hohlkammerplakate mit Kunststoffelementen. Damit soll aber nicht die Zahl der Plakate, sondern der Plastikmüll reduziert werden.

© SZ vom 15.10.2019 / bg - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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