Neufahrn:Widerstand wohl zwecklos

Im Streit um eine Wettannahmestelle steckt die Gemeinde in einem Dilemma

Ein ehemaliger Laden an der Echinger Straße bleibt für Anwohner und Gemeinderäte ein Ärgernis: Momentan ist dort ein Wettbüro untergebracht, das baurechtlich nicht genehmigt ist. Es läuft ein Verfahren zur Nutzungsuntersagung. Jetzt versucht der Inhaber aus dem Wettbüro eine Wettannahmestelle zu machen, für die es weniger Hürden gäbe. Im Rathaus verfolgt man das mit Argwohn.

Auch Nachbarn hätten schon Sorge, "dass sich die nicht schöne Situation weiter verschlechtert", berichtete Bauamtsleiter Michael Schöfer nun dem Bauausschuss des Gemeinderats. Diesem sind freilich die Hände weitgehend gebunden: Rein baurechtlich spricht eigentlich nichts gegen die gewünschte Nutzungsänderung. Die Gemeinderäte haben ihre Zustimmung trotzdem verweigert. Durchkommen werden sie damit aber wohl letztlich nicht: Die Sache werde "wieder vom Landratsamt zurückkommen", fürchtet Schöfer.

Im vergangenen Jahr hatte der Inhaber schon versucht, das Wettbüro in dem Wohn- und Geschäftshaus durch ein Lokal zu ersetzen. Auch in diesem Fall war der damalige Bauausschuss dagegen: Es gibt dafür nicht genug Parkplätze. Für eine Wettannahmestelle würden sie aber ausreichen. Auch der Bebauungsplan würde dem neuesten Vorhaben nicht im Wege stehen: Eine Annahmestelle gilt im Gegensatz zum Wettbüro nicht als Vergnügungsstätte, sondern als Gewerbe und wäre somit in dem Mischgebiet mit den Vorgaben des Bebauungsplans durchaus vereinbar.

Anders als in einem Wettbüro dürften in der Annahmestelle nur Wetten entgegengenommen und weitergeleitet sowie Gewinne ausgezahlt werden. Kunden dürften nicht zu längeren Aufenthalten animiert werden. Es gäbe keine Bewirtung und auch keine Live-Übertragungen und Live-Wetten auf Sportereignisse. Freilich hat auch Bauamtsleiter Schöfer Vorbehalte, dass die tatsächliche Nutzung künftig anders als bisher sein würde. Umfassende Kontrollen des Landratsamtes wären da eigentlich nötig, meinte er, aber das werde personell wohl nicht zu leisten sein.

Baurechtlich sei der Ausschuss aber eigentlich verpflichtet, dem Antrag auf Nutzungsänderung zuzustimmen, resümierte Schöfer. Von einem "Dilemma" sprach Bürgermeister Franz Heilmeier (Grüne). Einfach klein beigeben mochten die Gemeinderäte aber nicht. Einstimmig wurde der Antrag abgelehnt.

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