Neufahrn:Verordnung regelt Plakatierung

Der nächste Wahltermin am 14. Oktober rückt näher - und damit auch die Zeit der Wahlplakate. Rechtzeitig davor gibt es jetzt in der Gemeinde Neufahrn die überarbeitete Plakatierungsverordnung, die alle Details regelt. Demnach dürfen die politischen Parteien und Wählergruppen sechs Wochen vor den Landtagswahlen jeweils 30 Plakate aufstellen und anbringen. Geregelt ist in der Verordnung freilich nicht nur die Wahlwerbung, sondern auch die Plakatierung zum Beispiel für Veranstaltungen.

Details dazu finden sich auf der Homepage der Gemeinde. (https://www.neufahrn.de)

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