Neufahrn:Stellplätze fehlen
Ausschuss lehnt Genehmigung für Arbeiterunterkunft ab
Der Versuch, eine Arbeiterunterkunft in einer Eigentumswohnung an der Bahnhofstraße in der Gemeinde Neufahrn nachträglich zu legalisieren, ist wohl endgültig gescheitert. Der Immobilienbesitzer kann die nötigen drei Stellplätze nicht nachweisen, und der Bauausschuss mochte bei der Lösung des Problems nicht helfen: Theoretisch wäre eine sogenannte Ablöse möglich gewesen. Das bedeutet, die Gemeinde hätte gegen eine Zahlung von 20 000 Euro auf einen Stellplatz verzichten können. Einstimmig lehnte der Ausschuss das aber ab.
Das Hauptargument hatte in diesem Fall Neufahrns Zweiter Bürgermeister Josef Eschlwech (Freie Wähler) wohl bereits bei einer Diskussion im vergangenen Jahr geliefert, als es schon einmal um eine mögliche Nutzungsänderung für die betreffende Wohnung ging: "Die Autos bleiben ja vorhanden."
Der Antragsteller ist für einen Paketlieferdienst tätig. "Von einer nicht geringen Anzahl von Zustellungsfahrzeugen ist dabei wohl auszugehen", hieß es in den Unterlagen für die jüngste Bauausschusssitzung.