Neufahrn erinnert an Pflichten:Schnee räumen auf Gehwegen

Die Neufahrner Gemeindeverwaltung erinnert aus gegebenem Anlass an die Schneeräum- und Streupflicht für Anlieger an öffentlichen Straßen. Diese seien dafür verantwortlich, dass die Gehwege an ihren Grundstücken sicher zu begehen seien, heißt es in einer entsprechenden Mitteilung der Gemeinde. Laut der geltenden Neufahrner Verordnung müssen Geh- und Fußwege an Werktagen von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr geräumt werden. Bei Glätte sollen darüber hinaus Sand oder Splitt zum Einsatz kommen.

Die Streugutrückstände muss man dann "baldmöglichst" wieder beseitigen. Salz darf auf Gehwegen gar nicht erst verwendet werden. Die Gemeinde betont in ihrer Mitteilung, dass vor allem ältere Mitbürger auf glatten Wegen Stürze fürchten müssten. Letztlich gehe es bei der Räum- und Streupflicht auch um eine Haftungspflicht, die bei Personen- und Sachschäden durch Vernachlässigung der Anliegerpflichten greife.

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