Aufgrund der Grundsteuerreform werden sich die Grundsteuer-Hebesätze für das Jahr 2025 vielerorts ändern. Der Neufahrner Gemeinderat hat den Hebesatz der Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft von 390 auf 490 Prozent erhöht. Der Hebesatz der Grundsteuer B für alle sonstigen Immobilien wurde hingegen von 390 auf 380 Prozent gesenkt. In beiden Fällen wurde der neue Hebesatz so festgelegt, dass das Steueraufkommen in der Summe dem bisherigen entsprechen wird. Der Appell an die Kommunen, bei der Festlegung der neuen Hebesätze „ein konstantes Grundsteueraufkommen zu sichern“, kam direkt vom Bundesgesetzgeber.
Gemeinderat Neufahrn:Neue Hebesätze
Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird erhöht, für die Grundsteuer B hingegen gesenkt – das Steueraufkommen bleibt gleich.
Von Francesca Polistina, Neufahrn
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