Süddeutsche Zeitung

Neue Wohnanlage in Moosburg:Das Landratsamt macht Druck

Die Moosburger Stadträte haben den Bau einer Wohnanlage an der Landshuter Straße bereits zwei Mal abgelehnt, auf Druck der Kreisbehörde aber haben sie nachgegeben und dem Vorbescheid nun doch mit knapper Mehrheit zugestimmt

Von Alexander Kappen, Moosburg

Die Moosburger Lokalpolitik tut sich weiterhin schwer beim Unterfangen, eine maßvolle bauliche Entwicklung der Stadt samt Infrastrukturfolgekosten und adäquaten Verkehrsanbindungen in geregelte Bahnen zu lenken. Im Spannungsfeld zwischen kommunaler Planungshoheit auf der einen sowie Baurecht und Landratsamt als übergeordneter Genehmigungsbehörde auf der anderen Seite ist es oft nicht einfach, die richtigen Mittel zu finden. Auf einen Bebauungsplan zu setzen und derweil eine Veränderungssperre zu erlassen, hat sich im Fall einer geplanten Wohnanlage an der Landshuter Straße jedenfalls als ungeeignet erwiesen. Auf Druck des Landratsamtes stimmte der Stadtrat dem zuvor zweimal abgelehnten Vorbescheid für die Wohnanlage samt Tiefgarage nun mit knapper Mehrheit zu.

Der Bauausschuss hatte im Februar 2021 die ursprünglich 37 geplanten Wohneinheiten auf dem 5751 Quadratmeter großen Baugrundstück abgelehnt und dem Stadtrat empfohlen, einen Bebauungsplan aufzustellen. Im Juli lehnte dann der Stadtrat auch den Tekturantrag für eine abgespeckte Version der Wohnanlage ab. Diese füge sich nicht in die Umgebung ein, die Zufahrt über die stark frequentierte Landshuter Straße sei problematisch und der Baugrund befinde sich teilweise im Außenbereich, hieß es. Daher sei das Projekt nur über einen Bebauungsplan zu realisieren.

Das Landratsamt sah das jedoch anders und bat den Stadtrat mit einem Schreiben vom 25. Oktober, sich noch einmal mit dem Vorhaben zu beschäftigen. Nach Ansicht des Landratsamts befindet sich das Baugrundstück gänzlich im Innenbereich. Es füge sich sehr wohl in die nähere Umgebung ein. Die Verkehrsanbindung über die Landshuter Straße sei gesichert. Für den Fall einer abermaligen Ablehnung stand das in solchen Fällen übliche "Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens" durch das Landratsamt im Raum.

Dritter Bürgermeister Michael Stanglmaier (Grüne) sagte in der jüngsten Stadtratssitzung deshalb, er wisse sehr wohl um das Prinzip "Ober sticht Unter". Seine Fraktion werde trotzdem nicht zustimmen, "weil das für uns kein Innenbereich ist". Das Landratsamt sei anderer Ansicht als der Moosburger Bauausschuss, "aber das heißt noch lange nicht, dass das die richtige Rechtsansicht ist", betonte Evelin Altenbeck (Grüne). Sie kritisierte, dass mangels kommunaler Bauleitplanung "die Bauwerber immer den Reibach machen und wir hinken hinterher und bleiben auf den Folgekosten sitzen". Thomas Graßl aus dem Moosburger Bauamt gab jedoch zu bedenken, dass man auch mit einem Bebauungsplan diese Kosten zu tragen habe, falls sich der Bauwerber nicht in einem städtebaulichen Vertrag zur Übernahme bereit erkläre. Auch zweifelte er an, dass eine von vielen gewünschte Verkehrsanbindung des betreffenden Grundstücks an die Staatsstraße 2350 mit Bebauungsplan zwingend verwirklicht werden könnte. Die Grundstücksverhältnisse seien kompliziert und das Verfahren dauere sehr lange.

Auch Stadtratsmitglieder, die in der Sitzung letztlich für den vorliegenden Antrag stimmten, sprachen sich dafür aus, für die restlichen Flächen zwischen Landshuter Straße, Gärtnerstraße und St 2350 über einen Bebauungsplan nachzudenken. "Wir könnten später dann auch versuchen, den größeren Teil in diesem Bereich über die Staatsstraße zu erschließen", so Bürgermeister Josef Dollinger (FW). Im vorliegenden Fall vertraute er ebenso auf die Expertise des Fachpersonals im Landratsamt wie Rudolf Heinz (CSU). Als der Bauausschuss beschlossen habe, einen Bebauungsplan aufzustellen, so Heinz, "haben wir nicht genau gewusst, ob das alles Innenbereich ist, aber jetzt wissen wir es". Die Einschätzung des Landratsamts sei zwar "nicht Gott gegeben", meinte auch Marin Pschorr (SPD), "aber in diesem Fall ist dagegen nichts zu sagen".

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5510972
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 20.01.2022
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.