Neue Satzung in Freising:Hundesteuer wird erhöht

Tiere aus dem Heim sind künftig nur noch ein Jahr steuerfrei

Kampfhunde sind in Freising unerwünscht. Das kommt in der neuen Hundesteuer zum Ausdruck, die zum 1. Januar des kommenden Jahres in Kraft treten soll. Ein Nachteil ergibt sich für Menschen, die sich ihr Haustier aus einem mit öffentlichen Mitteln geförderten Tierheim geholt haben. Die neue Satzung reduziert die Steuerfreiheit von solchen Hunden von bislang 36 auf nur noch zwölf Monate. Abgabenfreiheit gewährt die neue Satzung dagegen Jägerinnen und Jägern, Forstbediensteten sowie Inhaberinnen und Inhabern eines Jagdscheins. Dieser Personenkreis steht für die Nachsuche von angefahrenem Wild nach Verkehrsunfällen rund um die Uhr zur Verfügung. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die neue Hundesteuersatzung zu genehmigen.

Was die Erhöhung der Steuer für Kampfhunde anbelangt, herrschte Einigkeit im Ausschuss. "Wir wollen diese Hunde nicht", bekräftigte Eva Bönig (Grüne). Ihre Fraktion hatte den Antrag gestellt, die Abgabe für Kampfhunde zu erhöhen. Die Verwaltung prüfte dies und stellte fest, dass zu der seit 2006 gültigen Satzung auch einige Änderungen angebracht seien. Besitzer von Kampfhunden der Kategorie 1 zahlen künftig 900, der Kategorie 2 450 Euro im Jahr. Um jeweils 20 Euro mehr zahlen künftig Herrchen und Frauchen von herkömmlichen Hunden: 60 Euro für das erste, 80 für das zweite, 100 für das dritte und jedes weitere Tier.

Die Stadtverwaltung begründet die geplante Erhöhung der Steuer mit dem gestiegenen Aufwand. Zwei Mitarbeiter des Bauhofs füllten jede Woche 40 Hundebeutelstationen mit den Kunststofftüten auf. Für das laufende Jahr hat die Stadt dafür 500 000 Beutel für 2408 Euro bestellt.

Mit dem Vorschlag, die Steuerfreiheit für Hunde aus dem Tierheim von 36 auf zwölf Monate herunterzusetzen, waren Robert Weller (FW), Peter Warlimont (SPD) und Guido Hoyer (Linke) nicht einverstanden. Letzterer bezeichnete dies als "Verringerung der Wertschätzung" von Personen, die sich solcher Hunde annehmen. Sein Antrag, die Frist bei 36 Monaten zu belassen, wurde mit 10:4 Stimmen abgelehnt.

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