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Neue Regelung in Neufahrn:Bürgerhaushalt nur noch alle zwei Jahre

Der Neufahrner Bürgerhaushalt wird vom Jahr 2023 an nur noch alle zwei Jahre ausgeschrieben, dafür aber aufgestockt auf 100 000 Euro. Das hat der Gemeinderat jüngst einstimmig beschlossen. Im nächsten Jahr wird es keinen Bürgerhaushalt geben, da versucht die Gemeinde, die schon beschlossenen Maßnahmen umzusetzen. In den bisherigen Jahren 2019 bis 2021 standen für den Bürgerhaushalt jährlich 30 000 Euro zur Verfügung, wobei für einen Vorschlag der Kostenrahmen von 15 000 Euro nicht überschritten werden durfte. In Zukunft dürfen auch die Einzelprojekte teurer werden, bis zu 25 000 Euro pro Vorschlag. Die jetzige Regelung gilt bis zum Jahr 2026, dann wird der Gemeinderat noch einmal über den Bürgerhaushalt entscheiden.

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SZ vom 25.11.2021 / av
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