Neubaugebiet in Flitzing:Neue Grundstücke

Neubaugebiet in Flitzing: Bürgermeister Max Riegler und der Zollinger Gemeinderat bringen ein neues Baugebiet auf den Weg.

Bürgermeister Max Riegler und der Zollinger Gemeinderat bringen ein neues Baugebiet auf den Weg.

(Foto: Marco Einfeldt)

Neben dem Schloßfeld in Flitzing ist Platz für weitere Häuser

Bereits 2013 haben die Gemeinderäte beschlossen, die Fläche neben dem Neubaugebiet "Schloßfeld I" in Flitzing für weitere Neubauten zu erschließen und dafür den Flächennutzungsplan zu ändern. Allerdings forderte das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, das Gelände vor den Bauarbeiten archäologisch untersuchen zu lassen. Dabei fanden sich tatsächlich zahlreiche Zeugnisse einer früheren Besiedelung. Die Funde wurden gesichtet und archiviert, die Fundstellen kartografiert. Nach Abschluss dieser Arbeiten entwarf Landschaftsarchitekt Albert Schneider einen Bebauungsplan für die knapp einen Hektar große Fläche, die direkt an das Neubaugebiet "Schloßfeld I" anschließt und stellte ihn den Gemeinderäten kürzlich vor. Diese billigten den Vorschlag, die Fläche in zwölf Grundstücke aufzuteilen, die mit sechs Einzel- und sechs Doppelhaushälften bebaut werden. In den Einzelhäusern dürfen zwei Wohneinheiten entstehen, in den Doppelhäusern eine. Ein Teil der Grundstücke wird im Einheimischenmodell veräußert werden.

Bis es soweit ist, wird noch ein gutes Jahr vergehen, denn der Plan wird erst einmal ausgelegt, um Einwendungen von Privatpersonen oder Träger öffentlicher Belange zu berücksichtigen. Sind diese eingearbeitet, ist der Plan ein weiteres Mal einsehbar, bevor im Herbst der endgültige Bebauungsplan verabschiedet werden kann. Schon jetzt ist absehbar, wie das Neubaugebiet einmal aussehen wird. Zulässig sind ausschließlich Satteldächer im 30 bis 42 Grad Winkel, die Dachziegel oder Betondachsteine dürfen naturrot oder dunkelgrau sein, heißt es in dem Bebauungsplanentwurf. Auch die Form der Garagendächer ist fest gelegt, erlaubt ist entweder ein Satteldach oder ein Flachdach mit Begrünung.

Landschaftsarchitekt Schneider entwarf nicht nur den Bebauungs- sondern auch den Grünordnungsplan für das Baugebiet, das an seinen Rändern mit Büschen und Bäumen eingegrenzt werden soll. Für die Bauherren gibt es Verpflichtungen in Sachen Gartengestaltung, vorgeschrieben ist zum Beispiel, pro 300 Quadratmeter Grundstücksfläche einen Baum zu pflanzen. Erlaubt sind nur Laubbäume wie Feldahorn, Sandbirke, Hainbuche oder eine Stadtlinde. Ferner dürfen Grundstücke entlang der Straße nicht nur mit einem Zaun eingefriedet werden, sondern mindestens die Hälfte der Grundstücksgrenze muss mit zumindest 1,50 Meter hohen Sträuchern bepflanzt werden. Die Garagenzufahrten und Stellplätze dürfen nicht asphaltiert werden, sondern sind wasserdurchlässig mit Rasengittern oder Pflaster mit Rasenfugen zu gestalten, heißt es in dem Planentwurf.

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