Neu in Freising:Schutzraum für Radler

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Markierte Streifen an den Straßen dürfen von den Autofahrern nur in Ausnahmefällen genutzt werden

Kerstin Vogel

Die Frage: "Wer hat's erfunden?" ist im Fall der neuen Schutzstreifen für Fahrradfahrer nicht ganz einfach zu beantworten. Die Stadt Freising jedenfalls legt Wert auf die Feststellung, dass sie es nicht war - auch wenn es die besonders markierten Spuren für Radfahrer bereits auf den Fahrbahnen von drei Hauptverkehrsadern der Stadt gibt: an der Ismaninger, an der Vöttinger und an der Falken- und Haggertystraße. Die Schuldfrage zumindest lässt sich relativ leicht klären: Schuld ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das im Herbst vergangenen Jahres ein Grundsatzurteil gefällt hat. Darin wurde verfügt, dass Kommunen die Radfahrer nur noch an besonders gefährlichen Stellen zum Fahren auf einem Radweg zwingen können. Die durch das Schild mit dem weißen Fahrrad auf blauem Grund angeordnete "Radwegbenutzungspflicht" musste damit auch in der Stadt Freising vielerorts auf den Prüfstand - und war etwa an der Vöttinger Straße nicht haltbar. Alternativ gibt es nun besagten Schutzstreifen, über den sich etwas in den "Empfehlungen für Radverkehrsanlagen" (ERA) vom Dezember 2010 nachlesen lässt. Zum Beispiel, dass sich diese auch als "Angebotsstreifen" bekannte Maßnahme am besten für Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von 400 bis 1000 Kraftfahrzeugen pro Stunde eignet. Ist die Straße höher belastet, kann der Schutzstreifen auch noch angeordnet werden, aber nur bei einem geringen Anteil an Schwerverkehr und "übersichtlicher Linienführung". Die markierte Fahrspur sollte zudem 1,50 Meter breit sein, als Mindestmaß würden auch 1,25 Meter noch zugelassen - solche Sachen stehen in der ERA. Bleibt die Frage: "Wer hat's verstanden?" - und das sind nach Einschätzung der Stadt Freising noch lange nicht alle Verkehrsteilnehmer. Aufklärungsarbeit leisteten am Montag Rüdiger Jürgens vom Tiefbauamt und Sven-Eric Dietl vom Ordnungsamt, und zwar vor allem für die Autofahrer. Die nämlich dürfen den Schutzstreifen tatsächlich auch dann nicht nutzen, wenn gar kein Fahrradfahrer in Sicht ist. Lediglich "im Bedarfsfall", also weil man bei Gegenverkehr ausweichen muss, darf die gestrichelte Linie der Radlerspur überquert werden, so Dietl: "Und dann müssen sich die Autofahrer hinter Radlern, die dort unterwegs sind, einordnen." Parken auf den Schutzstreifen ist verboten. Für Radfahrer ist gut zu wissen, dass das Rechtsfahrgebot auch für Schutzstreifen gilt, man darf dort also nicht in Gegenrichtung zum motorisierten Verkehr fahren. Neu sind an den Freisinger Straßen, die schon einen Schutzstreifen haben, auch die so genannten Aufstellspuren für Radler. Jeweils an der Karlwirtskreuzung (Einmündung der Vöttinger Straße), an der Kreuzung der Ismaninger mit der Erdinger Straße und der Korbiniansbrücke sowie an der Einmündung der Falken- in die Isarstraße dürfen sich Radfahrer zum Linksabbiegen in einem speziell markierten Schutzraum vor den Autos aufstellen und vor diesen abbiegen. Zumindest an der Ismaninger Straße müsse dazu auch "die Signalanlage noch optimiert werden", räumte Jürgens ein: "Wir hoffen, dass das bis Januar umgesetzt werden kann." Bereits überprüft hat die Stadt - ebenfalls an der Ismaninger Straße - ob sich die Schutzstreifen auf das Tempo der Autofahrer auswirken. Erfreuliche Erkenntnis: Zwischen sieben und acht Uhr morgens, wenn also besonders viele Radfahrer unterwegs sind, hat sich die Durchschnittsgeschwindigkeit der Autofahrer tatsächlich um etwa sechs Stundenkilometer gesenkt. Zufrieden geben können sich die Verantwortlichen bei der Stadt damit allerdings nicht. Denn die Überprüfungen nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen haben weiteren Handlungsbedarf für die Radwege im Stadtgebiet ergeben, wie Jürgens sagte. Wenn man diese Erkenntnis im kommenden Jahr umsetze, "wird ein Großteil der Radwege in Freising, die jetzt noch benutzungspflichtig sind, es dann nicht mehr sein".

© SZ vom 07.12.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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