Naturschutz muss zurückstehen:Neufahrner Betrieb soll erweitern dürfen

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Dem Landschaftschutzgebiet "Isartal" bei Mintraching soll eine etwa 1,3 Hektar große Fläche entnommen werden. Ein quantitativer Ausgleich ist nicht möglich.

Von Peter Becker, Neufahrn

Es ist ein Dilemma: Gibt man dem Landschaftsschutz den Vorrang oder sorgt dafür, dass ein alteingesessener Betrieb innerhalb der Gemeindegrenzen erweitern kann? Der Planungsausschuss des Kreistags gibt in dieser Gewissensfrage einem Antrag aus Neufahrn den Vorzug. Mehrheitlich empfiehlt er dem Kreistag, eine etwa 1,3 Hektar große Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet "Isartal" bei Mintraching herauszunehmen. Die Verwaltung am Landratsamt war nach eingehender Prüfung zu dem Schluss gekommen, dass die Herausnahme der Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet zulässig sei.

Der Neufahrner Antrag beschäftigt die Behörde schon seit über einem Jahr. Im März 2021 war er im Ausschuss bereits besprochen worden. Damals war die Verwaltung beauftragt worden, das Verfahren zur Herausnahme der Fläche in die Wege zu leiten. Gut einen Monat später hatte sich der Naturschutzbeirat der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt jedoch beraten und den Antrag mehrheitlich abgelehnt. Es seien in der Vergangenheit schon wiederholt wertvolle Flächen aus dem Schutzgebiet "Isartal" herausgenommen worden, lautete eine der Begründungen.

Zum Ausgleich soll die Dietersheimer Brenne aufgewertet werden

Jörg Steiner, Leiter der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt, erkennt die Zwangslage der Gemeinde Neufahrn, glücklich ist er mit dem möglichen Ausgang des Verfahrens dennoch nicht. In der näheren Umgebung sei "kein einziger Quadratmillimeter" mehr frei, der dem Schutzgebiet "Isartal" hinzuzufügen wäre. Ein quantitativer Ausgleich sei nicht möglich. Die einzige Lösung des Konflikts sieht Steiner in der qualitativen Aufwertung der Dietersheimer Brenne, eines benachbarten Biotops.

Georg Krojer (FW) und Peter Warlimont (SPD) erinnerten an die alte Praxis in solchen Verfahren: Was man entnehme, das füge man an anderer Stelle wieder hinzu. "Wenn ein ortsansässiger Betrieb erweitern will, dann können wir uns nicht verschließen", gab Warlimont zu. Es bestehe schließlich eine gewisse Verantwortung für die Betriebe. In diesem Fall müsse die Kompensation für die Herausnahme der Fläche eben in der qualitativen Aufwertung der Dietersheimer Brenne bestehen.

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