Dem Umzug des Naturgartens Schönegge von Meilendorf nach Viehhausen in der Gemeinde Kranzberg steht noch immer ein Hindernis im Weg. Die Familien Schönegge und Sedlmaier haben einen abgespeckten Bauantrag für die Umsiedlung eingereicht. Doch die Kranzberger Gemeinderäte lehnten diesen in ihrer jüngsten Sitzung ebenso ab wie den geplanten Umbau und die energetische Sanierung des bestehenden Wohnhauses. Vorerst zumindest. Der Grund dafür: Die Straßenerschließung ist bisher nicht endgültig geklärt.
Die schmalen Zufahrten in den Weiler Viehhausen waren, zusammen mit dem zusätzlichen Verkehr, von Anfang an einer der Hauptstreitpunkte. In Sünzhausen und Gremertshausen stehen Anwohner dem Projekt nach wie vor sehr kritisch gegenüber. Im November hatte das Landratsamt mitgeteilt, dass neben der Pferdepension auch der Gartenbaubetrieb in Viehhausen mit leichten Modifikationen genehmigungsfähig sei, weil er als privilegiertes landwirtschaftliches Vorhaben gilt. Anders sieht das bei dem ebenfalls geplanten Naturkindergarten oder Klassen der Lebenshilfe aus. Den Gartenbaubetrieb wollen Erhard Schönegge und seine Töchter nun in Teilen dorthin verlegen.

Umzug des Naturgartens Schönegge:Der Kauf ist besiegelt
Bis zum Jahresende will der Naturgarten Schönegge seinen landwirtschaftlichen Betrieb nach Viehhausen verlegen. Zwei Drittel der Fläche hat die Kulturland-Genossenschaft erworben, viele der Unterstützer kommen aus der Region.
In welchem Umfang der Umbau der teils einspurigen Hauptzufahrt über Gremertshausen zu erfolgen hat, darüber gibt es noch Unstimmigkeiten. Die Antragsteller hatten Pläne mit Ausweichbuchten vorgelegt, die Kranzberg nicht weit genug gehen. Die Forderungen der Gemeinde seien nicht gänzlich erfüllt worden, hieß es in der Sitzung.
Deshalb wurde ein neutraler Gutachter beauftragt, um „die genauen gesetzlichen Anforderungen für dieses Projekt zu prüfen“. Mit den Ergebnissen rechnet die Verwaltung in den kommenden zwei Wochen. Wenn die Antragsteller die „diesbezüglichen Erfordernisse zur Straßenerschließung“ schriftlich akzeptierten und die Kostenübernahme zusagten, könne über den Bauantrag neu entschieden werden. Dann dürfte einer Zustimmung nichts mehr im Wege stehen. Das Gleiche gilt für den Um- und Ausbau des bestehenden Hauses als Büro und Wohnraum für Betriebsleiter und Mitarbeitende. Bereits zulässig sind Arbeiten im Innenraum, für die keine Genehmigung erforderlich ist, wie Bürgermeister Hermann Hammerl (FWG) erklärte. Eine gewerbliche Tätigkeit zum jetzigen Zeitpunkt sei dagegen nicht erlaubt.