Nach dem zweiten Prozess:Gericht verurteilt Familienvater

Drei Jahre Haft für dreifachen sexuellen Missbrauch der Tochter

Von Alexander Kappen, Landshut/Freising

Seit Beginn der Polizeiermittlungen hat sich das ganze Verfahren stolze sechs Jahr hingezogen. Am Freitag hat die vierte Strafkammer des Landshuter Landgerichts nun vorläufig einen Schlussstrich gezogen. Im wieder aufgerollten Prozess gegen einen 47-jährigen Familienvater aus Freising, der sich an seiner Tochter vergangen haben soll, verurteilte das Gericht unter Vorsitz von Richter Theo Ziegler den nicht vorbestraften Angeklagten wegen dreifachen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen, in einem Fall in Kombination mit Vergewaltigung, zu drei Jahren Haft. Zwei Monate davon gelten wegen der überlangen Dauer des Verfahrens als abgegolten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben noch die Möglichkeit, in Revision zu gehen.

Der 47-Jährige hatte sich bereits zum zweiten Mal am Landshuter Landgericht verantworten müssen. Ende September 2015 hatte die sechste Strafkammer den Beamten freigesprochen, weil sie keine objektiven Beweise erkannt hatte. "Aber ein Fragezeichen bleibt stehen", hieß es damals. Der Bundesgerichtshof kassierte das Urteil und verwies das Verfahren zurück ans Landgericht. Dort war die vierte Strafkammer nach acht Verhandlungstagen nun überzeugt, dass die in der Anklage erhobenen Vorwürfe "sich im Wesentlichen so zugetragen haben". Demnach hat sich der Angeklagte 2007 und 2008 anlässlich einer Familienfeier bei seinen Schwiegereltern in Heiligenstadt und in der gemeinsamen Wohnung in Freising insgesamt dreimal an dem damals 14-jährigen Mädchen vergangen. In einem Fall mit "Beischlaf ähnlichen Handlungen und Vergewaltigung".

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe bis zum Schluss. Am letzten Verhandlungstag, an dem noch mal sechs Zeugen gehört wurden, sagte auch der Bruder des 47-Jährigen aus. Er wollte offensichtlich die Glaubwürdigkeit der heute 25-jährigen Tochter, die als Nebenklägerin am Prozess teilnahm, in Zweifel ziehen. So berichtete er, dass die junge Frau in der Vergangenheit Zusagen nicht eingehalten, ihre Miete nicht bezahlt und gelogen habe. Der Angeklagte selbst sagte, er sei "immer dafür eingetreten, dass meine Tochter ihre Verpflichtungen einhält. Das hat ihr nicht gefallen, deshalb will sie sich jetzt an mir rächen". Seine inzwischen von ihm geschiedene Frau wiederum habe ihn wegen eines Trennungsstreits "als pädophilen Straftäter brandmarken" wollen.

Das Gericht ließ sich davon jedoch nicht beeindrucken. Zwar habe man hier eine klassische "Aussage-gegen-Aussage-Situation, keine Zeugen, die dabei waren und keine Sachbeweise", so der Vorsitzende, "aber wir sind absolut überzeugt von der Glaubhaftigkeit der Angaben der Nebenklägerin". Man habe diese einer strengen Prüfung unterzogen und sei am Ende zu dem Schluss gekommen, dass ihre Einlassungen "eine hohe Aussagequalität" haben. Ihre Ausführungen hätten "nicht auswendig gelernt" geklungen, die 25-Jährige habe einen "aufrichtigen Eindruck gemacht". Etwaige Lügen der Nebenklägerin in der Vergangenheit "stehen in keinerlei Zusammenhang mit den Vorwürfen hier". Für eine Falschbelastung sah die Kammer keine tragfähigen Motive. Zudem spreche "alles dagegen, dass die Nebenklägerin von der Mutter instrumentalisiert worden ist". Die von zwei weiteren Töchtern des Angeklagten erhobenen Vorwürfe, dass auch sie von ihm missbraucht worden seien, sah das Gericht nicht als erwiesen an. "Das ist also in keinster Weise ein Indiz für die Richtigkeit der Aussage der Nebenklägerin - das war auch gar nicht Gegenstand des Verfahrens hier."

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