Münchner Flughafen:Regierung überprüft Lärmaktionsplanung

Bürgerinnen und Bürger können in dem laufenden Verfahren Stellungnahmen und Anregungen abgeben.

Von Kerstin Vogel, Freising

Die Regierung von Oberbayern überprüft derzeit, ob mit der Veröffentlichung der Lärmkartierung 2022 für den Münchner Flughafen der Lärmaktionsplan vom Dezember 2021 überarbeitet werden muss. An dieser Überprüfung können Bürgerinnen und Bürger mitwirken und zum Entwurf des Überprüfungsberichts Stellung nehmen. Die Lärmaktionsplanung für den Großflughafen München bezieht sich ausschließlich auf die zwei vorhandenen Start- und Landebahnen, wie die Regierung mitteilt.

Der Lärmaktionsplan für den Großflughafen im Erdinger Moos war von der Regierung - ebenfalls unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Gemeinden - im Dezember 2021 erarbeitet worden. Er stellt bereits realisierte Schritte zur Minderung des Fluglärms im Umfeld des Flughafens dar und zeigt zudem weitere Maßnahmen mit Minderungspotential für die Zukunft auf.

Nachdem nun das Bayerische Landesamt für Umwelt die Lärmkarten 2022 für den Flughafen München veröffentlicht hat, überprüft die Regierung von Oberbayern den 2021 veröffentlichten Lärmaktionsplan auf seine Aktualität. Hierzu hat die Regierung den Entwurf eines Berichts zur Überprüfung des Lärmaktionsplans erstellt. Dieser kann noch bis zum 3. April auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern eingesehen und heruntergeladen werden. Auch der Lärmaktionsplan selber steht dort zur Verfügung. Zudem liegen der Entwurf des Überprüfungsberichts und der Lärmaktionsplan für den Großflughafen München bei der Regierung von Oberbayern (Maximilianstraße 39, München) aus.

Stellungnahmen sind bis 3. April möglich

Stellungnahmen und Anregungen zum Entwurf des Überprüfungsberichts können bis einschließlich 3. April 2023 per E-Mail (laermaktionsplanung@reg-ob.bayern.de) oder postalisch (Regierung von Oberbayern, 80534 München) unter dem Stichwort "Lärmaktionsplanung Flughafen München" eingereicht werden. Die Regierung wird diese bei ihrer Entscheidung, ob eine Überarbeitung des bestehenden Lärmaktionsplans aufgrund der neuen Lärmkartierung erforderlich ist, angemessen berücksichtigen, wie in einer Pressemitteilung dazu betont wird.

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