Bei den Startbahngegnern ist die Empörung über den Verlauf des jüngsten Prozesses am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) groß. Urteil ist noch keines gefallen. Dass die Flughafen München GmbH (FMG) in der Verhandlung überwiegend geschwärzte Unterlagen vorgelegt hat, sei „extrem schlechter Stil“, kritisiert Landtagsabgeordneter Benno Zierer (Freie Wähler). „Das hat mit Transparenz nicht zu tun.“ Die wenigen Fakten, welche die Flughafengesellschaft preisgegeben hat, hält Christine Margraf dennoch für aufschlussreich. Es sei „in einer Klarheit“ vorgetragen worden, „wie die FMG seit Jahren den Münchner Bürgerentscheid umgeht“, sagt die Leiterin des Naturschutzreferats beim Bund Naturschutz.
Der Umweltverband klagt ebenso wie mehrere Kommunen und Privatpersonen aus den Landkreisen Freising und Erding gegen den Bescheid des Luftamts Südbayern, dass der Planfeststellungsbeschluss für die dritte Startbahn nach zehn Jahren, also im März 2026, nicht verjährt, obwohl ein Baubeginn bisher nicht absehbar ist. Denn dem stehen sowohl das Moratorium, das CSU und Freie Wähler im Koalitionsvertrag vereinbart haben, als auch der Münchner Bürgerentscheid vom 17. Juni 2012 entgegen. In dem hatten sich die Münchnerinnen und Münchner gegen die Flughafenerweiterung ausgesprochen. Davon gingen die Startbahngegner bisher jedenfalls aus. „Der Bürgerentscheid ist unser großer Anker“, sagt Margraf, an dem aber werde „ziemlich intensiv“ gezogen.
Welche Bedeutung der Münchner Bürgerentscheid, bei dem sich eine Mehrheit gegen den Bau einer Startbahn ausgesprochen hatte, tatsächlich hat, ist für Margraf seit der Verhandlung fraglich. „Wir sind bisher von falschen Voraussetzungen ausgegangen“, sagt sie. Die Stadt München – sie hält als Mitgesellschafterin 23 Prozent der Anteile am Flughafen – fühlt sich dem Ergebnis nach wie vor verpflichtet, obwohl die juristische Bindungsfrist nur ein Jahr betrug.
Die beiden anderen Gesellschafter, der Freistaat (51 Prozent) und der Bund (26 Prozent), waren daran nie rechtlich gebunden – und sie zeigten sich von dem Votum offenkundig wenig beeindruckt. Nach einem zunächst einstimmigen Beschluss pro Startbahn 2011 hatte die Stadt München in der Gesellschafterversammlung vom 5. Juli 2012, also nach dem Votum der Bürgerinnen und Bürger, beantragt, den Planfeststellungsbeschluss nicht weiterzuverfolgen und alle vorbereitenden Planungen zu stoppen. Die beiden anderen Miteigentümer lehnten dies ab, wie Josef Schwendner, Generalbevollmächtigter der FMG, in der Verhandlung am VGH ausführte.

Prozess um die dritte Startbahn:Juristische Spitzfindigkeiten und wachsender Ärger
Eine Entscheidung im Prozess vor dem Verwaltungsgerichtshof um das „ewige Baurecht“ für eine dritte Startbahn am Flughafen München verzögert sich. Es sei „alles im Trüben“, sagt der Freisinger Landrat Helmut Petz nach der Verhandlung.
In den Unterlagen zu diesen Sitzungen 2011 und 2012 seien weite Passagen geschwärzt, zum Teil sogar mitten im Satz, schildert Margraf. Die Anwälte der Kläger fordern, die Tagesordnungspunkte, welche die Startbahn betreffen, komplett einsehen zu können. Politisch und vom Demokratieverständnis her sei es fragwürdig, eine so tiefgreifende Entscheidung mit einfacher Mehrheit zu fällen und den Willen der Stadt München zu ignorieren, urteilt Margraf zu der damaligen Abstimmung der Gesellschafter. Die FMG teilt auf Nachfrage mit, dass sie sich zu laufenden Gerichtsverfahren grundsätzlich nicht äußere.
Die aktualisierte Mittel- und Langfristplanung der FMG sieht vor, dass die Startbahn 2035 ihren Betrieb aufnimmt, bisher war eine Eröffnung für 2030 angestrebt worden, auch das sagte Schwendner im Prozess. Die Kosten bezifferte er auf etwa 2,5 Milliarden Euro. Bis 2035 sollen 1,5 Milliarden investiert werden. Von 2011 bis 2027 sind laut Schwendner bereits 500 Millionen Euro „für Maßnahmen“ freigegeben worden – für was genau, erfuhren die Prozessbeteiligten nicht. Im Planfeststellungsbeschluss sind auch Projekte wie der S-Bahn-Tunnel für den Erdinger Ringschluss oder Straßenbauvorhaben ausgewiesen. Dies ist einer der Streitpunkte des aktuellen Verfahrens.

Die Kläger verweisen darauf, dass diese Maßnahmen nichts mit dem Bau der Startbahn zu tun haben und der Plan deshalb geteilt betrachtet werden müsse. Deshalb könne er für das Projekt Startbahn sehr wohl verjähren. Die Gegenseite beharrt darauf, dass es sich um einen Gesamtplan handele und somit mit den Baumaßnahmen rund um die Startbahn bereits begonnen worden sei. Er behalte deshalb seine Gültigkeit.
Aussagen führender CSU-Politiker weckten stets Zweifel an einer mittelfristigen Realisierung der Startbahn. So sagte Verkehrsminister Christian Bernreiter am 20. Oktober 2024 im Landtag: „So weit kann ich in die Glaskugel schauen: 2035 geht die niemals in Betrieb.“ Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann schreibt auf seiner Homepage: „Und ich bin froh, dass das Damoklesschwert einer 3. Startbahn für unsere Region Geschichte ist.“
Weiteren Beschluss der Gesellschafter gefordert
Die bittere Erkenntnis sei, dass den Startbahngegnern „Sand in die Augen“ gestreut wurde, kritisiert Grünen-Landtagsabgeordneter Johannes Becher. Der Flughafen sei zu hundert Prozent in öffentlicher Hand. Doch die Aussagen der Politik im Koalitionsvertrag und zum Bürgerentscheid spielten keine Rolle. Becher sieht darin eine „Täuschung der Bevölkerung“. Seiner Auffassung nach ist vor Beginn von Bauarbeiten für eine Startbahn und der Freigabe der dafür notwendigen Beträge ein weiterer einstimmiger Beschluss der Gesellschafter erforderlich. Das forderte auch der Freisinger Landrat Helmut Petz (Freie Wähler) in der Verhandlung. Die Anwälte der FMG bestritten dies.
Unterstützung bekommen die Kläger aus den Landkreisen Freising und Erding vom Bund Münchner Bürgerinitiativen. „De facto ist offenbar der Bürgerentscheid nichts wert und die Bürger Münchens und die Betroffenen der 3. Startbahn wurden verschaukelt“, heißt es in einer Pressemitteilung. Das Bündnis fordert den Stopp aller Maßnahmen, die in Verbindung mit der dritten Startbahn stehen als Antrag in der nächsten Gesellschafterversammlung und Transparenz über die bisherigen Investitionen.
Bevor das Gericht ein Urteil fällt, bleiben den Anwälten zwei Wochen Zeit, um Schriftsätze auszutauschen. Zierer kündigt an, dass die Entscheidung genau geprüft werde, eine Revision schließt er nicht aus.

