Flughafen MünchenStartbahn-Gegner unterliegen auch vor dem Bundesverwaltungsgericht

Lesezeit: 2 Min.

Die Startbahngegner sind vor Gericht wieder einmal gescheitert.
Die Startbahngegner sind vor Gericht wieder einmal gescheitert.
Marco Einfeldt
  • Das Bundesverwaltungsgericht weist eine Beschwerde mehrerer Kläger gegen die Nichtzulassung einer Revision zurück.
  • Das Baurecht für die dritte Start- und Landebahn am Flughafen München erlischt nicht nach zehn Jahren.
  • Stadt und Landkreis Freising zeigen sich enttäuscht und wollen weitere rechtliche Möglichkeiten prüfen.
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Die Richter weisen eine Beschwerde mehrerer Kläger gegen die Nichtzulassung einer Revision zurück. Das Urteil des VGH bleibt somit rechtskräftig.

Von Petra Schnirch und Francesca Polistina, Freising

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Die Flughafen-Anrainer müssen weiter mit der Ungewissheit leben, dass die dritte Start- und Landebahn doch noch gebaut werden kann. Sie haben es nun schwarz auf weiß: Das Baurecht erlischt nicht nach zehn Jahren. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen. Damit bleibt das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH)  rechtskräftig bestehen. Stadt und Landkreis Freising, die Gemeinde Berglern, der Bund Naturschutz und vier Bürger hatten dagegen geklagt.

Der Beschluss erging bereits am 9. Juli, übermittelt wurde er dem Landratsamt aber erst am 21. Juli. Landrätin Susanne Hoyer (CSU) zeigt sich enttäuscht über die Entscheidung. „Wir nehmen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mit großem Bedauern zur Kenntnis“, sagt sie. „Wir hätten uns eine andere rechtliche Bewertung gewünscht.“ Unbefriedigend sei das vor allem für die Menschen, „die berechtigte Sorgen um ihre Lebensqualität, ihre Gesundheit und den Schutz unserer Umwelt haben“. Der Landkreis werde sich weiterhin „mit Nachdruck“ gegen das Projekt einsetzen.

Auch die Stadt Freising bedauert die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. „Aus unserer Sicht bleiben weiterhin gewichtige Fragen und Bedenken im Zusammenhang mit dem Projekt der dritten Start- und Landebahn bestehen“, teilt Oberbürgermeisterin Monika Schwind (Freisinger Mitte) mit. Die Stadt werde weitere rechtliche Möglichkeiten prüfen und sich mit dem Landkreis Freising sowie den anderen Klägern abstimmen, um das weitere Vorgehen festzulegen. „Unser Ziel bleibt es, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger konsequent zu vertreten.“

Wenig überrascht über den Beschluss zeigte sich Christian Magerl, einer der Sprecher des Aktionsbündnisses „Aufgemuckt“. Nichtzulassungsbeschwerden seien ganz generell von wenig Erfolg gekrönt. Die juristische Auseinandersetzung ist damit erst einmal abgeschlossen. Magerl schließt aber nicht aus, dass die Baugenehmigung doch noch einmal Thema vor Gericht sein könnte.

Die Baugenehmigung könnte doch noch einmal Thema vor Gericht sein

Anders als die Startbahngegner war der VGH zwar der Auffassung, dass der Planfeststellungsbeschluss nicht nach zehn Jahren verjährt, die Frist wäre sonst im Frühjahr 2026 abgelaufen. Zwar wurde mit dem Bau bisher nicht begonnen, wohl aber mit einigen Teilprojekten, die in dem Genehmigungsbescheid ebenfalls aufgelistet sind, auch wenn sie mit der Startbahn nicht unmittelbar in Zusammenhang stehen. Dazu zählt etwa der Tunnel für den S-Bahn-Ringschluss. Deshalb kam der VGH zu einer anderen Einschätzung und folgte der Argumentation der Flughafenbetreiber und der Regierung von Oberbayern, dass der Planfeststellungsbeschluss weiter gültig ist.

Dennoch sieht Magerl gewisse Chancen, die Startbahn auf juristischem Weg doch noch zu „beerdigen“. Er verweist auf „Randbemerkungen“ im VGH-Urteil vom Juli 2025. Das Gericht hielt damals fest, dass gleichwohl kein „ewiges Baurecht“ bestehe. Weder die neuen, „sehr optimistischen Prognosen der Firma Intraplan“ für 2033, noch die aktuellen Zahlen ergeben für Magerl eine Begründung für den Bau einer dritten Startbahn. Die Zahlen für das erste Halbjahr 2026 nennt er „verheerend“. Im Vergleich zu 2025 gebe es bei den Flugbewegungen ein Minus von 8,1 Prozent. Die Passagierzahlen seien um 4,2 Prozent zurückgegangen. Gleichwohl gehe die Hängepartie für die Menschen in Attaching weiter, das sei eine Zumutung.

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