Dritte StartbahnFreising prüft Gang nach Karlsruhe

Lesezeit: 1 Min.

Marco Einfeldt
  • Die Stadt Freising prüft eine Verfassungsbeschwerde gegen die dritte Startbahn am Münchner Flughafen, nachdem das Bundesverwaltungsgericht am 21. Juli ihre Beschwerde zurückgewiesen hat.
  • Oberbürgermeisterin Schwind muss bis zum 7. August entscheiden, ob die Verfassungsbeschwerde eingereicht wird, räumt aber geringe Erfolgsaussichten ein.
  • Der Münchner Flughafen verzeichnete im ersten Halbjahr 2026 einen Rückgang der Flugbewegungen um 8,1 Prozent.
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Nach der Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht im Streit um die dritte Startbahn zieht die Stadt Freising eine Verfassungsbeschwerde in Erwägung.

Von Kerstin Vogel, Freising

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Die gerichtliche Auseinandersetzung um den Bau einer dritten Startbahn am Münchner Flughafen ist möglicherweise doch nicht beendet. Der Planungsausschuss des Freisinger Stadtrats hat Oberbürgermeisterin Monika Schwind (Freisinger Mitte) jetzt vorsorglich ermächtigt, eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzulegen – vorsorglich, weil dieser Weg erst noch geprüft werden muss, die Frist dazu aber am 21. August endet.

Die juristische Auseinandersetzung um das umstrittene Großprojekt ist an einem rechtlich komplexen Punkt angelangt. Zuletzt ging es um die Frage, ob das 2016 mit dem Planfeststellungsbeschluss erteilte Baurecht für die dritte Startbahn nicht nach zehn Jahren, also 2026, hätte erlöschen müssen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte das am 30. Juli 2025 verneint, das andauernde Baurecht also bestätigt – und eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Dagegen hatten unter anderem die Stadt und der Landkreis Freising Beschwerde eingelegt. Das Bundesverwaltungsgericht wies diese Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision jedoch am 21. Juli zurück.

Eine letzte Möglichkeit, gerichtlich gegen das ungeliebte Ausbauprojekt vorzugehen, bestünde nun noch in einer Verfassungsbeschwerde zum Eigentumsschutz in Karlsruhe, wie Schwind im Ausschuss informierte. Die Erfolgsaussichten müssten noch geprüft werden. Sie seien möglicherweise nicht sehr hoch, räumte die Oberbürgermeisterin ein, eine Einschätzung, die der CSU-Stadtrat und Anwalt Rudi Schwaiger teilte. Dieses Verfahren könne langwierig und teuer werden, warnte er, stimmte aber ebenfalls einer Prüfung dieses letzten juristischen Schrittes zu.

Oberbürgermeisterin Schwind wird nun gemeinsam mit Rechtsanwalt Remo Klinger, dem Landkreis Freising und weiteren Klageparteien bis zum 7. August entscheiden, ob die Verfassungsbeschwerde tatsächlich auf den Weg gebracht wird. Stadtrat Manfred Drobny (Grüne) plädierte, neben dem juristischen Weg vor allem weiter auf eine politische Entscheidung zu drängen. Angesichts der aktuell rückläufigen Zahl der Flugbewegungen sei der Bedarf für eine weitere Startbahn nicht mehr zu rechtfertigen. Dem Verkehrsbericht der Flughafengesellschaft zufolge verzeichnete der Flughafen im Erdinger Moos im ersten Halbjahr 2026 bei den Flugbewegungen einen Rückgang um 8,1 Prozent.

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