Die Mitglieder des Moosburger Stadtrats sind sich mit dem Landratsamt zuweilen nicht so recht einig. Etwa wenn es um die Zulässigkeit von Tempo-30-Zonen im Stadtgebiet geht. Oder wenn mal wieder das "Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens" droht. So wie kürzlich im Bauausschuss, als dieser ein beantragtes Mehrfamilienhaus an der Mainburger Straße wegen Abweichungen vom Bebauungsplan ablehnte, obwohl das Landratsamt es mit Verweis auf einen Bezugsfall am Nachbargrundstück für zulässig erklärt hatte. Was etwa bei Drittem Bürgermeister Michael Stanglmaier (Grüne) für Verwunderung sorgte, weil die Kreisbehörde aus seiner Sicht "gegen den Willen der Stadt Moosburg Abweichungen vom Bebauungsplan durchdrücken will".
Gespannt sein darf man nun, wie deckungsgleich die Ansichten von Stadtrat und Landratsamt bezüglich des neuen Wohngebiets "Amperauen" sind, wo zuletzt mutmaßlich einiges aus dem Ruder gelaufen ist und die örtlichen Lokalpolitiker die Bauaktivitäten wieder in geregelte Bahnen leiten wollen. Im Bauausschuss des Stadtrats ist von mehreren Mitgliedern vergangene Woche bereits zum wiederholten Mal Unmut geäußert worden über vermeintliche Verstöße gegen Vorgaben der erteilten Baugenehmigungen und des gültigen Bebauungsplans. Die Rede war in der Vergangenheit schon von nicht korrekt positionierten Wärmepumpen, nun auch von zu hohen Zäunen oder Häusern, in denen mehr Wohnungen untergebracht sein sollen als genehmigt. Der Bauausschuss bat die Verwaltung, mit der Bauaufsicht des Landratsamtes die Situation in Augenschein zu nehmen und mögliche Verstöße zu prüfen.
Wie es aus dem Landratsamt auf Nachfrage der SZ heißt, prüfe das Bauamt des Landkreises "grundsätzlich sämtliche Bauvorhaben auf eine ordnungsgemäße Bauausführung, wobei die Prüfungsdichte unterschiedlich ist. Bei brandschutzfachlich anspruchsvollen Bauvorhaben ist diese natürlich höher als bei einfachen baulichen Anlagen, zum Beispiel Nebengebäuden, Dachgauben".
Daneben prüft das Landratsamt auch, wenn eine Gemeinde oder Stadt, wie in diesem Fall Moosburg, mögliche Verstöße zur Anzeige bringt. Aber auch "Anzeigen von Bürgern werden selbstverständlich umgehend geprüft", heißt es aus der Pressestelle des Landratsamtes. Wie oft es vorkommt, dass das Landratsamt auf Initiative von Kommunen und Privatleuten Bauvorhaben überprüft, lässt sich nicht sagen. Die Anzahl dieser Fälle "wird statistisch nicht erfasst", schreibt die Pressestelle.
Die im Moosburger Bauausschuss kürzlich geäußerte Sorge, dass die Anzahl der tatsächlich entstandenen Wohnungen beispielsweise in einem bereits stehenden Einfamilienhaus wohl nur schwer überprüft werden könne, teilt man im Landratsamt nicht. "Das Landratsamt hat sehr wohl die Möglichkeit, im Rahmen der Bauaufsicht Grundstücke und Anlagen einschließlich der Wohnungen zu betreten", teilt die Kreisbehörde mit: "Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung ist insoweit eingeschränkt." Sollten bei einer Überprüfung Verstöße festgestellt werden, drohen selbstverständlich Konsequenzen. Wenn bei der Verwirklichung eines noch nicht fertiggestellten Bauvorhabens gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstoßen werde, könne das Landratsamt die Einstellung der Arbeiten auf der Baustelle anordnen, teilt die Behörde mit. Im Fall eines Baustopps oder auch wenn die Baumaßnahme bereits vollendet ist, "kann im Weiteren die teilweise oder vollständige Beseitigung der baurechtswidrigen Zustände angeordnet werden".
Wenn eine Nutzung im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften stehe - also etwa ein Einfamilienhaus für mehrere Wohnungen genutzt wird - komme eine Nutzungsuntersagung in Betracht. Aber es kann vom Bauherrn auch nachgebessert werden. "Soweit sich die Widersprüche zu den rechtlichen Vorgaben in einem Genehmigungsverfahren ausräumen lassen - was oftmals der Fall ist - , wird verlangt, einen Bauantrag zu stellen", heißt es aus dem Landratsamt. Daneben werde im Regelfall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
