Herstellen kinderpornografischer Inhalte:Moosburger zu vier Jahren Haft verurteilt

Das Landgericht Landshut spricht den 47-jährigen Beschuldigten in Teilen der Anklage frei. Dennoch muss er ins Gefängnis, weil er Bilder und Videos mit sexuellem Inhalt von den Kindern eines befreundeten Ehepaars gefertigt hat.

Von Alexander Kappen, Moosburg

Im Prozess gegen einen 47-jährigen Moosburger, der sich in den vergangenen Wochen wegen des Herstellens und Besitzes kinderpornografischer Inhalte, sexuellen Missbrauchs und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und vorsätzlicher Körperverletzung hatte verantworten müssen, ist jetzt das Urteil gesprochen worden. Die Jugendkammer des Landshuter Landgerichts unter Vorsitz von Richter Andreas Wiedemann sprach den Angeklagten zwar in einigen Fällen frei, verurteilte ihn wegen der verbleibenden Taten jedoch zu vier Jahren Haft.

Der 47-Jährige hatte bereits zum Prozessauftakt eingeräumt, im Zeitraum von 2018 bis 2021 pornografische Bilder und Videos von den vier Kindern eines befreundeten Paares - geboren 2012, 2013, 2015 und 2016 - angefertigt zu haben. Zudem gab er zu, Tausende weitere kinderpornografische Dateien besessen zu haben. Den in der Anklage erhobenen Vorwurf, er habe die Kinder seiner Freunde unter Zuhilfenahme von Gegenständen sexuell missbraucht und dabei verletzt, bestritt der Angeklagte jedoch. Was letztere Vorwürfe anbelangt, kam am Ende der sehr komplizierten Beweisaufnahme das Gericht zu der Erkenntnis, dass die Tatnachweise nicht abschließend geführt werden könnten.

Den Kindern bleibt eine Aussage in der Verhandlung erspart

Die kinderpornografischen Bilder und Videos hatte der Angeklagte in seiner eigenen Wohnung und in der Wohnung der Familie gedreht, wenn die Kinder bei ihm über Nacht waren oder er auf sie aufpasste. Der 47-Jährige, so hieß es in der Beweisaufnahme, soll für die Kinder wie ein Onkel gewesen sein. Aufgeflogen ist die Sache durch die neue Lebensgefährtin des Beschuldigten. Diese fand im Januar 2022 auf dessen PC, zu dem sie Zugang hatte, kinderpornografische Dateien und meldete das der Polizei.

Die Staatsanwältin sah nach der Beweisaufnahme neben dem Besitz und Herstellen kinderpornografischer Inhalte zumindest Teile des sexuellen Missbrauchs als erwiesen an. Sie forderte eine Strafe von fünf Jahren und neun Monaten. Der Verteidiger dagegen beantragte für diesen kompletten Teil der Anklage einen Freispruch. Insgesamt beantragte er wegen der anderen Fälle, die sein Mandant gestanden hatte, drei Jahre und fünf Monate Gefängnis. Für die Aussagen der Kinder wurden Videoaufnahmen von den Vernehmungen bei Polizei und Ermittlungsrichter herangezogen. Dadurch blieb ihnen eine Befragung in der Gerichtsverhandlung erspart.

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