GerichtsprozessFreisinger Jugendamt wegen Vernachlässigung verklagt

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Seit 2020 ziehen sich ein Sorgerechtsstreit und dessen Folgen vor Gericht nun schon hin.
Seit 2020 ziehen sich ein Sorgerechtsstreit und dessen Folgen vor Gericht nun schon hin.
David-Wolfgang Ebener/dpa
  • Ein heute 18-Jähriger verklagt den Landkreis Freising auf mindestens 100.000 Euro Schmerzensgeld, weil das Jugendamt ihn nicht vor seinem alkoholkranken Vater geschützt habe.
  • Der Prozess verzögert sich zum zweiten Mal, weil erneut der zuständige Richter wechselt und sich der Nachfolger erst in die umfangreiche Akte einarbeiten muss.
  • Die Strafverfahren gegen Mutter und Stiefvater wegen Kindesentziehung wurden wegen Geringfügigkeit eingestellt, die Mutter erhielt das Sorgerecht zurück.
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Ein heute 18-Jähriger wirft der Behörde vor, ihn nicht geschützt zu haben. Über seine Schmerzensgeldklage ist noch nicht entschieden, weil zum zweiten Mal der Richter ausgewechselt wird.

Von Andreas Müller, Erding

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Auf Schmerzensgeld von mindestens 100 000 Euro hat ein heute 18‐Jähriger den Landkreis Freising am Landshuter Landgericht verklagt. In einer Verhandlung im Dezember 2024 hatte er angegeben, dass es mit seinem „Erzeuger“, wie er seinen leiblichen Vater nennt, in den acht Monaten, die er bei ihm gelebt hat, „ständig Stress“ gegeben habe. Grund dafür, dass er von seiner Mutter in Ingolstadt zum Vater nach Moosburg ziehen musste, war, dass dem Vater im Dezember 2020 das Sorgerecht zugesprochen wurde – gegen den Willen des damals 13-Jährigen. Offenbar hatte ein Gutachter der Mutter Erziehungsunfähigkeit bescheinigt.

Die Anwälte des Buben sind sich sicher: Das Jugendamt hätte ihren Mandanten davor schützen müssen, dass sein Vater Alkohol unverschlossen umherstehen lässt und er davon trinkt. Seine Patentante, eine Freundin der Mutter, hat vor Gericht angegeben, der 13‐Jährige habe ihr am Telefon sogar erzählt, dass er sich regelmäßig mit Alkohol „abschießt“, weil er die Situation nicht ertrage. Auch seine Gewichtszunahme hätte das Jugendamt als Alarmsignal werten müssen: 109 Kilogramm soll er bei einer Größe von 1,70 Meter zeitweise gewogen haben.

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Die Patentante beschrieb ihn als „völlig aufgedunsen“ wie ein „Sumo-Ringer“. Eine vom Jugendamt eingesetzte Familienhelferin hat zwar bestätigt, dass das Verhältnis von Vater und Sohn „katastrophal schlecht“ gewesen sei; Hinweise auf Alkoholmissbrauch habe sie bei ihren Hausbesuchen jedoch nicht festgestellt. Zugenommen habe der Junge, weil ihm seine Mutter Fresspakete mit Schokolade und Chips geschickt habe, die er „unkontrolliert in sich reingestopft hat“. Arabella Gittler-Reichel, die damalige Leiterin des Jugendamts, gab zu bedenken, dass eine Sorgerechtsentscheidung gegen den Willen des Kindes generell eine „herausfordernde Situation“ sei. Bei der Überprüfung der Akte habe sie eine „korrekte Fallbearbeitung“ festgestellt.

Die Richterin hingegen hielt das Verhalten der Mitarbeiter des Jugendamts für „in vielerlei Hinsicht fehlerhaft“. Wegen der „Quälerei“ beim Vater hätte man sich für eine Rückübertragung des Sorgerechts auf die Mutter aussprechen müssen. Die Berichte der Familienhelferin bezeichnete sie als „erschreckend“. Auf diese Einschätzung kommt es nun allerdings nicht mehr an: Das Oberlandesgericht hat nämlich dem Befangenheitsantrag des Landkreises gegen die Richterin stattgegeben.

Ein Verfahren gegen die Mutter und den Stiefvater wurde eingestellt

Der Richter, der daraufhin zuständig wurde, hatte nach monatelanger Einarbeitung zunächst für Mitte Juli einen Verhandlungstermin bestimmt, bei dem er zwei Zeugen vernehmen und über das weitere Vorgehen entscheiden wollte. Der Termin ist allerdings kurzfristig abgesetzt worden: Der Richter wechsle demnächst die Stelle, teilt der Pressesprecher des Landgerichts mit. Bis sich sein Nachfolger in die umfangreiche Akte eingearbeitet habe, könnten abermals Monate vergehen.

Eskaliert war der Sorgerechtsstreit im August 2021: Die Mutter und ihr Ehemann versteckten den Jungen bei der Patentante in Bremen und meldeten ihn als vermisst. Es sah so aus, als sei er weggelaufen oder gar entführt worden. Mit Hubschraubern und Spürhunden suchte die Polizei nach dem Jungen. Die Strafverfahren gegen die Mutter und den Stiefvater wegen Kindesentziehung hat das Ingolstädter Amtsgericht vor Kurzem eingestellt – wegen Geringfügigkeit. Begründet wurden die Einstellungen mit der erlittenen Untersuchungshaft, der langen Verfahrensdauer und damit, dass man dem inzwischen 18‐Jährigen eine Zeugenaussage ersparen wolle.

Von wenigen Wochen Untersuchungshaft abgesehen, ist das eigenmächtige Vorgehen somit für die Mutter strafrechtlich sanktionsfrei geblieben – und sogar belohnt worden: Sie hat das Sorgerecht wieder erhalten. Gegen die Patentante, die einer Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage nicht zugestimmt hat, hätte Ende Juli verhandelt werden sollen. Allerdings ist die Juristin, die mittlerweile in Großbritannien lebt, nicht zur Verhandlung erschienen. Wird der gegen sie erlassene Strafbefehl über 180 Tagessätze rechtskräftig, muss sie 10 800 Euro Strafe zahlen.

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