Süddeutsche Zeitung

Moosburg:Geregelte Ruhestörung

Wann dürfen Hunde bellen, wie lange darf man mit lärmenden Gerätschaften im Garten werkeln? Das regelt eine neue Verordnung, die der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung abgesegnet hat.

Von Alexander Kappen, Moosburg

Wer sich in Moosburg bislang innerhalb der von der Stadt verordneten Ruhezeiten durch Hundegebell gestört fühlte, konnte dagegen nichts machen. Eine Passage zur Haustierhaltung suchte man in der entsprechenden Verordnung vergeblich. Fortan ist das anders. Die neue "Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten, über die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräten sowie über die Haustierhaltung" führt diesen Themenbereich bereits im Titel. Der Moosburger Stadtrat beschloss sie in seiner jüngsten Sitzung ebenso einstimmig wie die "Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter". Beide Verordnungen waren seit 20 Jahren nicht mehr aktualisiert worden.

"Solche Verordnungen laufen in der Regel nach 20 Jahren ab", erläuter Evelyn Stadler aus der Geschäftsleitung des Rathauses. Es habe sich auch die Rechtslage inzwischen geändert. Nehme man keine Veränderungen vor, "hat zum Beispiel die Polizei auch keine Möglichkeit, bei Verstößen Maßnahmen zu ergreifen". Die Verordnung über die Ruhezeiten sei auch mit der Polizeiinspektion in Moosburg abgestimmt worden.

Die Verordnung ist auch mit der Polizei in Moosburg abgestimmt worden

Neben Haustieren enthält die Neufassung jetzt auch Mähroboter, die von der Verordnung bislang noch nicht erfasst waren. Generell hätten sich "die Lebensumstände und Anforderungen an die Verordnung geändert", heißt es in der Beschlussvorlage der Verwaltung. "Den veränderten Arbeitszeiten der Bürger angepasst, soll die erlaubte Zeit der Haus- und Gartenarbeiten um eine Stunde nach hinten verlängert werden". Dabei orientierte man sich in Moosburg an der Verordnung der Stadt Freising.

Konkret heißt das, dass genannte Arbeiten von 1. August an werktags zwischen sieben und zwölf Uhr sowie zwischen 14 und 20 Uhr erlaubt sind. An Samstagen darf zwischen acht und zwölf Uhr sowie zwischen 14 und 18 Uhr gearbeitet werden. Haustiere, insbesondere Hunde, sind laut Verordnung in den Zeiten zwischen zwölf und 14 Uhr sowie zwischen 20 und sieben Uhr "so unterzubringen oder zu halten, dass die Nachbarschaft und Allgemeinheit nicht erheblich belästigt wird".

Lärmende Arbeiten bis 20 Uhr finden nicht alle gut

Die Verlängerung der erlaubten Haus- und Gartenarbeitszeiten um eine Stunde sei "auch der Wunsch der Bürger gewesen", sagte Bürgermeister Josef Dollinger (FW). Evelin Altenbeck (Grüne) war davon allerdings nicht begeistert: "Irgendwann muss auch mal Ruhe sein, es reicht, wenn man am Abend bis um sieben Radau macht." Sie verwies auf kleine Kinder, die um 19 Uhr oft ins Bett gingen. "Gerade die Einschlafzeit ist für Kinder wichtig, es sollte also bei 19 Uhr bleiben." Als Ausgleich schlug sie vor, Samstage wie normale Werktage zu behandeln. Statt wie bisher bis um 17 Uhr hätte man samstags dann bis 19 Uhr arbeiten dürfen. Philipp Fincke (FDP) plädierte dagegen für die Verlängerung an Werktagen bis 20 Uhr. Wer etwa in München arbeite könne "praktisch gar nix machen, wenn um 19 Uhr Schluss sein muss". Altenbecks Änderungsantrag, lärmende Arbeiten montags bis samstags einheitlich von sieben bis zwölf Uhr und von 14 bis 19 Uhr zu erlauben", wurde mit 10:14 Stimmen abgelehnt.

Beim Reinigen und Schneeräumen auf Gehwegen und Straßen wurden die beiden bisher getrennten Verordnungen nun in einer zusammengefasst. Beim Sichern der Gehbahnen im Winter gibt es in der neuen Fassung laut Verwaltungsvorlage lediglich redaktionelle Änderungen. Beim Reinigen habe man sich an der Musterverordnung und der in vielen anderen Gemeinden bereits üblichen Praxis orientiert. Für Moosburg heißt das jetzt, dass Gehwege durch die anliegenden Grundstückseigentümer "nach Bedarf zu kehren und gegebenenfalls auch von Bewuchs zu befreien" sind.

Der Bürgermeister verwies darauf, dass man im Winter, auch wenn man keinen Gehweg vor dem Haus hat, auf der Straße "eigentlich einen Streifen für Fußgänger räumen muss". In der Praxis räume das der Schneeräumer der Stadt, aber bis dieser komme, müsse man halt einen streifen freiräumen, erläuterte Evelyn Stadler. Alfred Wagner (Grüne) sah da allerdings ein Problem in der Praxis: "Auf den Straßen stehen heutzutage so viele Autos, ich wüsste nicht, wie ich da noch räumen soll."

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SZ vom 16.07.2021/ilos
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