Mitten in Moosburg:Wettbüro? Abgelehnt!

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Das Baurecht ist eine komplizierte Sache - oder auch nicht

Von Alexander Kappen

Die Sache mit dem Baurecht ist ja zuweilen recht verzwickt. Es gibt Bebauungspläne, an die man sich zu halten hat, wenn ein beantragtes Vorhaben sich in dessen Geltungsbereich befindet. Man muss Stellplatzsatzungen beachten oder prüfen, ob man sich eventuell im Außenbereich befindet und ob eine sogenannte Privilegierung vorliegt - und dann ist da ja auch noch der berühmte, gern zitierte und in vielen Fällen relevante Paragraf 34 des Baugesetzbuches, demzufolge sich ein geplantes Gebäude in die Umgebungsbebauung einfügen muss. Es ist also ein ziemlicher Dschungel an Gesetzen, Vorschriften, Satzungen und hast du nicht gesehen, in dem man sich als Lokalpolitiker zurechtfinden muss, wenn es darum geht, ob man einem Bauantrag, wie es so schön heißt, das "gemeindliche Einvernehmen" erteilt. Recht kompliziert das Ganze. Außer in Moosburg.

Dort nämlich, dieser Eindruck verfestigte sich in letzter Zeit in Bauausschuss- und Stadtratssitzungen, ist das einzige Kriterium bei der Bewertung eines Bauvorhabens: Hauptsache kein Wettbüro.

Klar, wenn man den richtigen Dreh findet, eine solche Spielstätte via Stellplatzsatzung oder Bebauungsplan auszubremsen, ist das ganz schick. Aber mal unter uns, nötig ist dieser juristische Firlefanz natürlich nicht. Im Prinzip ist die Sache doch ganz einfach: Wo Wettbüro drin ist, steht "abgelehnt" drauf. In der Begründung muss man sich ja nicht zwingend verkünsteln und auf irgendwelche Paragrafen oder Satzungen berufen. Man kann es, wie diese Woche im Bauausschuss geschehen, ganz einfach so formulieren: "Abgelehnt, weil ein Wettbüro im Antrag enthalten ist." Gut, das mag baurechtlich in diesem Fall nicht ganz wasserdicht sein und einer Prüfung in höherer Instanz vielleicht nicht standhalten, wie Bürgermeisterin Anita Meinelt kritisch und fast schon verzweifelt anmerkte. Aber mei, um solche juristischen Spitzfindigkeiten mögen sich andere kümmern. Wie sagte Stadtrat Erwin Köhler so schön: "Dann soll das Landratsamt halt eine Ersatzvornahme anordnen." So ist nun mal die Arbeitsteilung: Das Landratsamt entscheidet, was rechtlich zulässig ist - und der Stadtrat entscheidet was er will.

© SZ vom 27.04.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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