Mitten im Landkreis:Verbotszonen nach Gutdünken

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Behörden haben bei der Ausweisung alkoholfreier Zonen Gestaltungsfreiheit

Von Thilo Schröder

Im Landkreis Freising könnte womöglich bald Gerrymandering betrieben werden. Der Begriff ist dem US-amerikanischen Wahlsystem entlehnt und meint ursprünglich, dass eine Partei Wahlkreise so zuschneidet, dass sie davon profitiert. Zuletzt waren es die Republikaner, die mittels Gerrymandering die Wahlkreislandkarte in den USA derart verändert, ja verunstaltet haben, dass diese mehr denn je einem völlig verzerrt anmutenden Flickenteppich glich.

Nachdem das Bayerische Verwaltungsgericht jüngst das landesweite Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum vorläufig gekippt hat, könnte man nun im Freisinger Landratsamt gen Vereinigte Staaten schielen. Schließlich hat man mit von manchen als teilweise willkürlich wahrgenommenen Zuschnitten so seine Erfahrungen gesammelt. Bevor besagtes allgemeines Alkoholkonsumverbot nämlich in Kraft trat, hatte man bekanntlich versucht, durch punktuelle Konsumverbote auf einigen öffentlichen Plätzen mögliche Ausbreitungsherde der Corona-Pandemie durch Trink-Treffen gewissermaßen trockenzulegen.

Durch das Urteil ist jetzt alles wieder auf Anfang gesetzt. Die Staatskanzlei hat bereits angekündigt, dass die alte Regelung wieder gelten soll, wonach die Kommunen bestimmte alkoholfreie Plätze festlegen. Das Landratsamt dürfte seine alten Pläne ebenfalls im Archiv verwahrt haben und nun wieder hervorkramen, bereit für einen neuen Einsatz. Ob man sich weitere Regelungen ausdenkt und Grenzen noch einmal umfangreicher zieht? Manche Wahlkreise in den USA haben jedenfalls zum Teil sehr lustige Formen.

Alkohol(freie) Kreise im Landkreis könnten dann Namen tragen wie "Freisinger Leiter" (Alkoholverbot in Unterer-/Oberer Hauptstraße und Kammergasse plus in den Gassen dazwischen) oder "Moosburger 30" (Verbot überall dort, wo Tempo 30 gilt). Man fragt sich, ob das allgemeine Trinkverbot im öffentlichen Raum rein regulatorisch nicht doch die bessere Alternative war. Im Freistaat wollte man groß handeln, hat aber klein gedacht und die Verordnungsermächtigung des Bundes offenkundig überschritten. Sich darüber am Stammtisch aufregen, geht ja gerade auch nicht. Weil dieses Verbot tatsächlich rechtskonform ist.

© SZ vom 21.01.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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