Mieter in Schulanlagen:Steigende Nachfrage

Neue Nutzungsordnung für Schuleinrichtungen des Landkreises

Externe Anfragen zur Nutzung von Klassenzimmern, Fachräumen, Pausenhallen und Sportanlagen in Schulen, die in Trägerschaft des Landkreises Freising sind, steigen. Darum hat der Schulausschuss des Kreistags eine Gebühren- und Nutzungsordnung beschlossen. Die besagt, dass gemeinnützige Organisationen und Vereine eine Grundmiete bis zu 25 Euro pro Tag und Raum zu zahlen haben. Für Fachräume werden 35 Euro fällig, für Pausenhallen oder Aulen bis zu 75 Euro. Ausgenommen sind dabei die Aulen des Freisinger Domgymnasiums und des Neufahrner Gymnasiums, für die Extraregeln gelten. Für die Nutzung der Außensportanlagen verlangt der Landkreis einen Betrag zwischen 5,50 und elf Euro.

Bildungsträger wie etwa die Volkshochschule zahlen für Klassenzimmer 25 bis 50 Euro, für Fachräume 35 bis 60 Euro. Bildungsträger sind die einzigen Organisationen, die EDV-Räume nutzen dürfen. Dafür werden dann 80 bis 100 Euro fällig. Einen Betrag zwischen 75 und 125 Euro verlangt der Landkreis für die Anmietung von Pausenhallen oder Aulen, für Außensportanlagen elf Euro. Gewerbliche Nutzer zahlen einen Betrag zwischen 50 und 75 Euro für die Miete eines Klassenzimmers. Für Fachräume sind 60 bis 100 Euro zu bezahlen. Für Pausenhallen und Aulen wird ein Betrag zwischen 150 und 300 Euro fällig. 16,50 Euro verlangt der Landkreis für die Nutzung von Außensportanlagen.

Externe Nutzungen lässt der Landkreis zu, wenn diese bildungsfördernden, kulturellen, sozialen, gemeinnützigen oder anderen öffentlichen Zwecken dienen und keine schulischen Interessen entgegenstehen. In den Ferien und an Feiertagen wird Externen die Nutzung von Schulräumen nicht gestattet. Ausgenommen davon sind Veranstaltungen, die im besonderen Interesse des Landkreises oder der Schule liegen sowie solche von übergeordnetem Interesse wie etwa Wahlen. Fachräume und EDV-Anlagen sollen wegen der hochwertigen Ausstattung sehr eingeschränkt vermietet werden.

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