Moosburger verurteilt:Gefährlicher Sprung in den Rücken

Moosburger verurteilt: Ein 27-jähriger Moosburger stand in Freising vor Gericht.

Ein 27-jähriger Moosburger stand in Freising vor Gericht.

(Foto: efm)

Nach Konsum von Alkohol und Marihuana attackiert ein junger Mann im Biergarten einen anderen Gast. Das Gericht verhängt eine Bewährungsstrafe.

Von Peter Becker, Freising/Moosburg

Das hätte böse enden können: Ein heute 27-jähriger Moosburger sprang im Juni des vergangenen Jahres in einem Biergarten mit gestrecktem Bein einem auf einer Bierbank sitzenden Gast in den Rücken. Der knallte deshalb mit dem Gesicht voraus auf einen Biertisch. Gläser zersplitterten, weshalb sich der junge Mann mehrere Schnittwunden zuzog. Den Täter verurteilte Richterin Tanja Weihönig am Freisinger Amtsgericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung.

Fehlende Erinnerung

Der Beschuldigte gab an, sich nicht mehr richtig daran erinnern zu können, was an jenem Tag geschah. Er weiß nur noch, dass er reichlich Marihuana und Alkohol konsumiert hatte. Irgendwann sei er auf der Dienststelle der Moosburger Polizei gelandet. Dort habe er sich in die Ausnüchterungszelle begeben, weil er sich nicht mehr ausgekannt habe. Ein als Zeuge geladener Polizist bestätigte dies. Er habe auf die Vernehmung des Beschuldigten zu dem Vorfall im Biergarten des Hirschwirts verzichtet, weil dessen Stimmungen ständig wechselten.

Richterin Tanja Weihönig wandte ein, dass der Alkoholpegel des Beschuldigten an jenem Tag bei 1,4 Promille gelegen sei. "Das ist nicht die Welt. Das reicht nicht für einen Filmriss." Unterstützt wurde ihre These durch die Aussagen von Zeugen. Die hatten nach dem Vorfall die Verfolgung aufgenommen und den Täter vor dem Wochnblatt gestellt und zur Rede gestellt. Er habe einen reumütigen Eindruck gemacht. "Ich konnte ruhig mit ihm reden. Ich hatte keine Angst", sagte ein Zeuge.

Der Beschuldigte selbst führte sein Verhalten auf den Mischkonsum von Marihuana und Alkohol zurück. Letzteren verträgt er nach eigenen Angaben nicht. Ein weiterer Zeuge schilderte den Beschuldigten, den er flüchtig aus dem Moosburger Nachtleben kennt, als ruhig und freundlich. Das Opfer des Tritts, ein 26-jähriger Moosburger, hatte den Ärger an jenem Abend bereits voraus gesehen. Er berichtete als Zeuge, dass der Angeklagte in Begleitung dreier weiterer Personen ebenfalls im Biergarten saß. Die Gruppe machte einen ziemlichen Radau, weshalb sie der Wirt, der keinen Ärger wollte, hinauskomplementierte.

Der 26-Jährige vermutet, dass der Beschuldigte argwöhnte, er habe den Rausschmiss ihm und seinen Freunden zu verdanken. Deshalb habe er mit seinen Begleitern gegenüber dem Hirschwirt Stellung bezogen, um ihm aufzulauern. Der Zeuge tat so, als würde er den Biergarten verlassen und tatsächlich setzte sich die andere Gruppe in Bewegung. Der 26-Jährige kehrte in den Biergarten zurück und verständigte die Polizei. Der Angeklagte provozierte weiter. Einen Zuruf von ihm beantwortete der Zeuge mit den Worten, er solle doch herkommen. Als er wieder auf der Bierbank Platz genommen hatte, nahm der Beschuldigte Anlauf und sprang dem 26-Jährigen zum Entsetzen einer Zeugin in den Rücken.

"Er wusste, was er tat"

Richterin Tanja Weihönig ist überzeugt davon, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt Herr seiner Sinne gewesen sei und sich provoziert fühlte. "Er wusste, was er tat", sagte sie, und habe den jungen Mann aus einem Kurzschluss heraus in Richtung des Biertisches geschubst. Trotz des martialischen Auftritts sei es zu keinen lebensbedrohlichen Verletzungen gekommen. Zu seinen Gunsten wertete sie die Reue des Angeklagten und seine Entschuldigungen gegenüber den Beteiligten. Die Richterin stellt ihm einen Bewährungshelfer zur Seite. Mittels Urinproben muss er nachweisen, dass er sich von Betäubungsmitteln fern hält.

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