Prozess in Freising:Marihuana in der Tupperschüssel

Prozess in Freising: Drei Männer schlagen einen damals 21-Jährigen zusammen, weil er ausgespuckt hat. Jetzt stehen sie vor Gericht.

Drei Männer schlagen einen damals 21-Jährigen zusammen, weil er ausgespuckt hat. Jetzt stehen sie vor Gericht.

(Foto: FRS)

In einem Garten bei Massenhausen hat ein Biologe Rauschgift angebaut, er wird zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Von Peter Becker, Freising

Was so alles zum Vorschein kommt, wenn jemand auf einem verwahrlosten Grundstück mal wieder aufräumt. Zwei Männer fanden vor gut einem Jahr in einem Garten bei Massenhausen knapp ein Kilo Marihuana in Form von Dolden und Pflanzenteilen. Kultiviert hatte die Droge ein heute 41-jähriger Biologe, der das Grundstück gepachtet hatte. Wegen der großen Menge lag der Verdacht nahe, dass der Mann mit dem Rauschgift handeln wollte. Dem Freisinger Schöffengericht konnte er jedoch glaubhaft versichern, dass das Marihuana für den Eigenkonsum bestimmt war. Das verurteilte ihn wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht unerheblicher Menge zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten.

Vielleicht kann jemand, der Biologie studiert und hinterher Gartenbau gelernt hat, der Verlockung nicht widerstehen, diese auszusäen, wenn er Cannabissamen geschenkt bekommt. Aus der Erklärung von Rechtsanwalt Steffen Kraus ging hervor, dass sein Mandant Gelegenheitskonsument gewesen sei. Er habe das Marihuana im Jahr 2014 angebaut, um sich selbst zu versorgen. Der Angeklagte sagte, dass er im vergangenen Jahr nach einer Wohnungsdurchsuchung mit dem Drogenkonsum aufgehört habe. Er dokumentierte dies mit der Analyse einer Haarprobe.

Das Grundstück wirkte auf den Eigentümer verwahrlost

Allzu oft scheint der Mann, der damals im Landkreis Fürstenfeldbruck wohnte, nicht Sehnsucht nach seinem Proviant und dem Garten gehabt zu haben. Ein Zeuge, der das Grundstück geerbt hatte, beschrieb dessen Zustand als verwahrlost. Den Pächter sah er so gut wie nie. Dann habe sich ein Interessent für den Garten gemeldet, sagte er vor Gericht. Weil der aktuelle Pächter zunächst nicht erreichbar war, begann er, mit dessen Nachfolger auf dem Grundstück aufzuräumen.

In einer Hütte fanden die beiden eine Tupperschüssel, gefüllt mit Gläschen. Darin befanden sich den Angaben des Zeugen zufolge Kräuter, die wie Tee anmuteten. Dabei sei ein Zettel mit "komischen Kürzeln" gewesen. Ein Nachbar, ein Rechtsanwalt, machte sich über das Internet schlau und stellte fest, dass es sich um Cannabis handelte. Die Polizei wurde informiert und stellte das Rauschgift sicher. Ein paar Tage später mussten die Beamten wieder anrücken. In einer Hütte hatten die beiden Männer eine Alukiste gefunden, in der sich weitere Gurken- und Gemüsegläschen voller Marihuana befanden.

Zum Verkauf erschien das Marihuana wenig geeignet

Ein Rauschgiftspezialist der Neufahrner Polizei hatte damals den Fund begutachtet. Er bestätigte als Zeuge die Angaben des Rechtsanwalts, dass der Anbau der Pflanzen schon etwas länger her sein müsse. Die gefundenen Pflanzenteile hätten schon recht alt ausgesehen und kaum noch den typischen Duft verströmt. Eher hätten sie nach Essiggurken gerochen. Zum Verkauf sei das Marihuana wohl weniger geeignet gewesen. "Der Kenner lehnt das ab. Der will was Frisches", sagte der Zeuge. Wenngleich der Gehalt des Wirkstoffes unverändert geblieben sei. "Der schwindet nicht."

Vorsitzender Richter Manfred Kastlmeier stellte in seinem Urteil fest, dass das gefundene Rauschgift von durchschnittlicher und nicht "hundsmiserabler" Qualität sei, so wie es der Verteidiger des Beschuldigten bezeichnete. Der Rechtsanwalt wollte einen minderschweren Fall erkannt haben und plädierte auf eine Geldstrafe für seinen Mandanten. Das Schöffengericht war anderer Meinung. "Den minderschweren Fall haben wir verworfen", sagte Vorsitzender Richter Kastlmeier.

Den Drogen hat der Angeklagte abgeschworen

Es habe sich zwar um "altes Zeug" gehandelt. Dieses Argument verblasse allerdings gegenüber der Menge von gut einem Kilo und der Qualität. Der Grenzwert für eine geringe Menge sei deutlich überschritten. Einen Anlass, den bislang unbescholtenen Angeklagten hinter Gitter zu schicken, sah das Schöffengericht aber auch nicht. Er ist jetzt in einem pharmazeutischen Betrieb beschäftigt, zahlt Unterhalt für seinen Sohn und hat den Drogen abgeschworen.

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