Malachitrückstände in der Moosach bei Freising:"Keine Nachricht, keine Entschuldigung"

Das verhängte Verkaufsverbot gegen Fischzüchter Peter Baumgartner ist längst aufgehoben - doch der fühlt sich vom Landratsamt im Stich gelassen

Von Laura Dahmer, Freising

Zwei Monate ist es her, dass die Entscheidung erging: Das vom Landratsamt verhängte Verkaufsverbot gegen Fischzüchter Peter Baumgartner im Malachitgrün-Skandal ist inzwischen rechtswidrig. Das befand der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 9. Oktober und bestätigte damit die gleichlautende Bewertung des Verwaltungsgerichts München vom 6. August, gegen das die Landesanwaltschaft Bayern zunächst Beschwerde einlegte. Seitdem hat sich die Lage für Baumgartner kein Stück verbessert, im Gegenteil: Er muss nach eigenen Aussagen einen Teil der Verhandlungskosten tragen und hat von behördlicher Seite bis heute keinen Bescheid bekommen, ob er seine Fische wieder verkaufen darf oder nicht. Auch der SPD-Kreisverband erhob deshalb am Donnerstag schwere Vorwürfe gegen das Landratsamt und sprach von Tatenlosigkeit.

Anfang September 2018 hatte Baumgartner das Verkaufsverbot des Landratsamtes erreicht. Grund waren die damals in seinen Fischteichen gefundenen, erhöhten Werte von Malachitgrün, einem verbotenen Fischarzneimittel. Nur kurz darauf stellte ein mittlerweile verurteilter Dachauer Fischzüchter Selbstanzeige und entlastete Baumgartner damit. Spätestens ab dessen Prozessbeginn im Mai 2019, so urteilte das Münchner Verwaltungsgericht, hatte das Verkaufsverbot des Landratsamts keine rechtliche Grundlage mehr. Statt aber im Mai oder mit dem letzten Urteil im Oktober den Bescheid zurückzunehmen, reagiert das Landratsamt Baumgartner gegenüber nicht. Bis heute weiß er nur von seinem Anwalt, dass er die Fische aus seinen Teichen wieder verkaufen darf. Er fühlt sich im Stich gelassen. "Der Schaden beläuft sich bisher auf etwa 200 000 Euro, dabei berechne ich momentan noch, was an Verfahrens- und Anwaltskosten dazukommt", sagt der Fischzüchter. Vom Freisinger Landratsamt habe er bisher "keine Nachricht, keine Entschuldigung". Von sich aus weiter nachhaken möchte er nicht mehr, er hat die Hoffnung auf Entschädigung längst verloren.

Das Freisinger Landratsamt wehrt sich gegen die vor allem von der SPD erhobenen Vorwürfe: Man habe nicht rechtswidrig gehandelt. "Nach Auffassung der Gerichte war die Anordnung des Verbots des Inverkehrbringens lediglich bis zum Abschluss der kriminalpolizeilichen Ermittlungen rechtmäßig", heißt es in einer Pressemitteilung. Das Landratsamt pocht auf den Verbraucherschutz und sagt, eigentlich sei das, auch laut der Gerichte, eine "Lücke im Verbraucherschutz". Denn das Verbot ist unabhängig von einer möglicherweise noch vorhandenen Belastung der Fische rechtswidrig. Bis heute erreichen die Behörde viele Nachfragen beunruhigter Bürger, die wissen wollen, ob sie ohne Bedenken Fisch essen können. Gleichzeitig habe man "stets darauf geachtet, die Betriebe nicht unnötig zu belasten", so die Pressestelle. Baumgartner könne seine Fische aktuell sehr wohl auf eigene Verantwortung in Verkehr bringen. Das Landratsamt prüfe außerdem an einem Runden Tisch mit anderen zuständigen Behörden Unterstützungsmöglichkeiten.

An Baumgartners kritischer Situation ändert das erst einmal nichts. Daran, seine Fischzucht zu schließen, kann der Freisinger trotzdem nicht denken: "Dann kommen noch viel mehr Kosten auf mich zu. Ich muss notgedrungen weitermachen und die Fische am Leben halten. Und das, obwohl ich gerade nur 20 Prozent meines Betriebs machen kann."

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